Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Per Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen
Görlitz, BAB 4 (ots)
Drei per Haftbefehl gesuchte Männer (41, 50, 60) sind am vergangenen Wochenende durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf festgenommen worden. Inzwischen haben der 41-Jährige (bulgarisch), der 60-Jährige (polnisch) sowie der 50-Jährige (rumänisch) entsprechende Geldstrafen bezahlt und reisten weiter.
Der Bulgare war am Samstagmittag in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Görlitz hinter dem Lenkrad eines polnischen Transporters angetroffen worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft Kassel nach ihm fahndete. Bei der Fahndung ging es einerseits um einen Vollstreckungshaftbefehl bzw. um eine offene Geldstrafe, andererseits um die Durchsetzung eines Fahrverbotes nach Entzug der Fahrerlaubnis. Das Problem mit dem Vollstreckungshaftbefehl, dem eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zugrunde lag, löste der Verurteilte, in dem er seinen Sohn in die Spur schickte. Dieser zahlte für den Vater bei der Polizei Kassel 967,50 Euro. Der Haftbefehl wurde daraufhin gelöscht. Das Problem mit dem Fahrverbot besteht dagegen weiter. Weil der Mann verbotenerweise mit dem Auto gefahren war, kassierte er in diesem Zusammenhang eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dem Rumänen wurden ungefähr 24 Stunden später am Sonntagmittag auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst die Handfesseln angelegt. In seinem Fall war es schließlich ein europäischer Haftbefehl, auf dessen Grundlage die Festnahme erfolgte. Die portugiesische Justiz, die wegen verschiedener Vermögensstraftaten den Haftbefehl ausgestellt hatte, veranlasste zugleich die Fahndung. Gegen die Zahlung einer Geldstrafe i. H. v. 1.235,00 Euro blieb dem Gesuchten allerdings ein Gefängnisaufenthalt erspart.
Den polnischen Bürger nahmen die Beamten am Sonntagnachmittag auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße fest. Auch er war wegen eines Verkehrsdeliktes (Straßenverkehrsgefährdung) verurteilt worden, hatte anschließend eine Geldstrafe nicht bezahlt und wurde nun deshalb von der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf. gesucht. Der bestehende Haftbefehl konnte inzwischen ebenfalls gelöscht werden, nachdem der ältere Herr 248,00 Euro gezahlt hatte.
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