Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Gegen zwei polnische Schleuser Untersuchungshaft angeordnet
Görlitz, BAB4, B6, Holtendorf (ots)
In zwei unabhängigen Fällen ordnete das Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Görlitzer Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen gegen zwei polnische Schleuser (34, 39) Untersuchungshaft an.
Beide Beschuldigte, die sich nun in der Justizvollzugsanstalt befinden, waren am Freitagnachmittag ungefähr zeitgleich von der Bundespolizei vorläufig festgenommen worden.
Die Festnahme des 34-Jährigen wurde möglich, weil ein aufmerksamer Bürger sowohl die Polizeidirektion Görlitz als auch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf verständigt hatte. Der Hinweisgeber hatte zuvor beobachtet, dass in Holtendorf (Gemeinde Markersdorf) aus einem blauen Transporter Migranten ausgestiegen waren. Einsatzkräfte nahmen wenig später an verschiedenen Stellen in der Ortslage insgesamt 13 Geschleuste aus Syrien in Gewahrsam. Der Transporter und dessen Fahrer konnte zeitnah durch eine andere Streife am Abzweig B6/Laubaner Straße gestellt werden. Die geschleusten Passagiere gaben später zu Protokoll, dass einer von ihnen auf dem Beifahrersitz saß, sechs von ihnen auf zwei Rückbänken Platz genommen hatten und sich die anderen Sechs den wenigen Platz auf dem hinteren Teil der Ladefläche des Renault Traffic teilten. Laut vorgelegtem Fahrzeugschein ist der Transporter für lediglich fünf Sitzplätze zugelassen.
Auf den 39-Jährigen, der mit einem offenbar vollbesetzten Pkw auf der Autobahn zwischen dem Grenzübergang und der Anschlussstelle Görlitz unterwegs war, war ein Bundespolizist in seiner Freizeit aufmerksam geworden. Seine uniformierten Kollegen stoppten besagten polnischen Lexus dann in der Nähe eines Möbelhauses an der B6. Neben dem Verdächtigen hinter dem Lenkrad trafen die Beamten auf vier Männer und eine Frau aus Syrien. Weil bei dem Polen eine geringe Menge Kokain gefunden wurde, er zudem das Fahrzeug führte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, wird ferner wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verdachts des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz ermittelt.
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