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BPOLI LUD: Zur Fahndung ausgeschrieben

Görlitz, BAB 4 (ots)

Vor wenigen Stunden ist ein ukrainischer Reisebus im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf dem Autobahnrastplatz an der Neiße gestoppt, dessen Passagiere überprüft worden. Dabei verfing sich ein in Usbekistan geborener und nun in Dresden lebender Deutscher (38) gewissermaßen im Fahndungsnetz. Seine Personalien waren schließlich zur Vermögensfahndung ausgeschrieben. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass das Landgericht Cottbus den Mann zur Zahlung von Wertersatz i.H.v. 39.300 Euro verurteilt und im Weiteren die Pfändung angeordnet hatte. Hintergrund ist ein Strafvollstreckungsverfahren, welches wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden war. Die während der Kontrolle mitgeführten 200,00 Euro sowie 3.400,00 US-Dollar wurde der 39-Jährige jedenfalls los. Dafür konnte er seine Reise fortsetzen.

Bereits am Samstag als auch am Sonntag sind in Görlitz bzw. auf der Autobahn bei Görlitz drei Männer auf der Grundlage von entsprechenden Fahndungsnotizen festgenommen worden.

Als es am Samstagmorgen noch dunkel war, lief den Einsatzkräften zunächst ein polnischer Bürger (47) auf der Dr.-Kahlbaumallee in die Arme. Gegen den 47-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Görlitzer Staatsanwaltschaft vor. Er schuldete der Justizkasse wegen Hausfriedensbruchs noch 300,00 Euro. Weil er auch bei seiner Ergreifung "klamm" war und nicht bezahlen konnte, blieb ihm nichts weiter übrig, als sich in eine Justizvollzugsanstalt bringen zu lassen. Dort sitzt er nun seine Strafe ersatzweise ab.

Besser kam dagegen ein 39-Jähriger aus Görlitz davon. Nachdem er am Samstagnachmittag auf der Lutherstraße kontrolliert und dabei festgenommen worden war, konnte er den drohenden Freiheitsentzug abwenden. Er beglich die wegen Diebstahls fällige Strafe i.H.v. 680,00 Euro und verließ im gleichen Moment das Bundespolizeirevier an der Stadtbrücke.

Einem polnischen Verurteilten (29) dürfte die Nacht zum Sonntag in Erinnerung bleiben, denn sie endete für ihn hinter Gittern. Grund dafür war an erster Stelle ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf vom letzten Sommer. Als zweiter Grund kam Zahlungsunfähigkeit dazu, denn die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis i.H.v. 1.000,00 Euro fällige Geldstrafe konnte er nicht bezahlen. Auch dieser Festgenommene wollte ursprünglich mit einem Bus über den Autobahngrenzübergang nach Deutschland einreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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