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BPOLI LUD: Angeklagter zahlt Sicherheitsleistung

Görlitz, BAB 4 (ots)

In einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung hatte das Amtsgericht Bad Iburg beschlossen, dass der Angeklagte für die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens als angemessene Sicherheit einen Betrag von 600,00 Euro zu leisten hat. Den Beschluss bzw. die Zahlungsaufforderung ignorierte der moldauische Staatsangehörige (33) jedoch.

Am Sonntagabend wurde er dann im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an seine Außenstände erinnert, als er nämlich in Görlitz nach Deutschland einreisen wollte. Er übergab den Kontrollkräften die Sicherheitsleistung. Diese ließen die Fahndungsnotiz, welche die Staatsanwaltschaft Osnabrück zwischenzeitlich veranlasst hatte, wieder löschen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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