Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: In der Grenzkontrollstelle auf der Autobahn, auf der Görlitzer Stadtbrücke aber auch in Zentendorf klickten die Handfesseln
Görlitz, BAB 4, Gemeinde Neißeaue (ots)
Am vergangenen Wochenende bzw. am zurückliegenden Freitag klickten in der Grenzkontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße, auf der Görlitzer Stadtbrücke, aber auch in Zentendorf die Handfesseln.
Am Samstagabend wurde in dem Zusammenhang ein 27-Jähriger aus Kirgistan festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Er schuldete der Landesjustizkasse Bamberg noch 1.500,00 Euro Geldstrafe, zu deren Zahlung er Anfang des Jahres vom Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden war. Weil er diese Summe nicht aufbringen konnte, fand der 1. Advent für ihn in der Justizvollzugsanstalt sein Ende.
Ebenfalls wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort war im Mai des letzten Jahres ein Litauer vom Amtsgericht Coesfeld zu einer Geldstrafe i. H. v. 90,00 Euro verurteilt worden. Diese blieb seitdem aber offen. Nun erschien der mittlerweile 64 Jahre alte Verurteilte am Sonntagmorgen und wollte einreisen. Die Einreise fand letztlich auch statt, aber erst nach Zahlung des fälligen Betrages.
Nur wenige Stunden später erfolgte die Festnahme eines ukrainischen Mannes. Der 37-Jährige saß als Beifahrer im Mercedes eines Bekannten. Wäre er selbst der Fahrer des Sprinters gewesen, hätte das möglicherweise für ein weiteres Problem gesorgt. Schließlich hatte das Amtsgericht Frankenberg (Eder) wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr einerseits einen Strafbefehl erlassen, andererseits aber auch den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. So aber konnte der Ukrainer die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden (er zahlte insgesamt 493,75 Euro). Seinen mitgeführten Führerschein übergab er bei der Gelegenheit den Ordnungshütern.
Bereits am Freitag war es zur Festnahme eines Pakistaners (36) und eines Polen (31) gekommen.
Der 36-Jährige wurde offiziell über die Görlitzer Stadtbrücke von Polen nach Deutschland überstellt. Nachdem das Überstellungsverfahren aber beendet war, brachten ihn Bundespolizisten in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Sofern er zwischenzeitlich nicht Geld aufbringt, wird er dort die nächsten Wochen verbringen. Gegen den Überstellten lagen nämlich gleich zwei offene Haftbefehle vor. Dabei ist der erste Vollstreckungshaftbefehl im Februar dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (600,00 Euro Strafe wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel, der zweite im Juni dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Traunstein (1.180,00 Euro Strafe wegen Erschleichens von Leistungen) ausgefertigt worden.
Auf den 31-Jährigen trafen die Beamten in Zentendorf (Gemeinde Neißeaue). Bei der Überprüfung seiner Personalien war ans Licht gekommen, dass das Amtsgericht Dresden im letzten Sommer einen Haftbefehl erlassen und dabei die Untersuchungshaft angeordnet hatte. Demnach wir dem Beschuldigten u.a. Bandendiebstahl vorgeworfen. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz setzte den betreffenden Haftbefehl am darauffolgenden Samstag in Vollzug. Anschließend brachte eine Streife den Untersuchungshäftling ins Gefängnis.
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