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BPOLI LUD: Sechs Haftbefehle vollstreckt

Görlitz, Podrosche (ots)

Bereits am Freitag, den 24. Januar 2025 klickten für einen Polen, einen Ukrainer und einen Deutschen die Handschellen. Die Namen der Männer fanden sich auf der Fahndungsliste wieder. Gegen den 28-jährigen Polen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vor. Bereits im Dezember 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Görlitz wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, sitzt er nun seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt ab. Der Ukrainer (55) und der Deutsche (23) konnten die ihnen drohende Freiheitsstrafen nochmal abwenden. So beglich der 55-Jährige seine Schulden in Höhe von 1914,81 Euro noch vor Ort bei der Bundespolizei. Das Amtsgericht Rastatt verurteilte den Ukrainer zu dieser Geldstrafe im Februar 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr. Der 23-Jährige Deutsche wurde im August 2023 vom Amtsgericht Nördlingen wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro verurteilt. Auch er beglich vor Ort seine Schulden bei der Justizkasse. Beide Männer wurden in der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgestellt. Am Sonntag nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Grenzkontrolle auf der Autobahn einen Polen (24) und einen Litauer (27) fest. Die Beamten hatten bei der Überprüfung der Personalien des 24-Jährigen eine Fahndungsnotiz bemerkt. Demzufolge hatte er noch eine Geldstrafe in Höhe von 536,00 Euro (einschließlich der Kosten des Verfahrens) offen. Zu dieser Geldstrafe wurde er wegen Diebstahls vom Amtsgericht Gemünden a. Main verurteilt. Da er nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Litauer hingegen konnte die ihm drohende Freiheitsstrafe abwenden. Er beglich seine Schulden in Höhe von 830,00 Euro. Zu dieser wurde er letztes Jahr vom Amtsgericht Dresden wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. In Podrosche nahmen Bundespolizisten einen 33-jährigen Polen fest, der von der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er vom Amtsgericht Nordhorn zu einer Geldstrafe verurteilt. Durch die Zahlung von insgesamt 1281,00 Euro (davon 1200,00 Euro Strafe und 81,00 Euro Verfahrenskosten) wendete er den ersatzweisen Freiheitsentzug jedoch ab.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

Ivonne Höppner
Telefon: 0 35 81 - 3626-6111
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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