Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Einer reiste weiter, während der andere hinter Gitter kam
Görlitz, BAB 4 (ots)
Ende 2023 verurteilte das Amtsgericht Ansbach einen rumänischen Staatsangehörigen wegen Diebstahls zur Zahlung einer Geldstrafe i.H.v. 4.500,00 Euro. Der Verurteilte reagierte darauf aber nicht. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Ansbach im Frühjahr 2024 einen Vollstreckungshaftbefehl aus, ließ ihn zudem zur Fahndung ausschreiben. Gestern Nachmittag stellte sich dann der Fahndungserfolg ein. Der inzwischen 44-Jährige wurde im Zuge der vorrübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn bei Görlitz festgenommen. Die Freiheitsentziehung währte nicht lange, denn der Mann war sowohl zahlungsfähig als auch zahlungswillig. Er beglich vollständig die offenen Forderungen, die sich auf insgesamt 6.387,88 Euro beliefen (4.500,00 Euro Strafe + 1.887,88 Euro Verfahrenskosten). Für ihn ging die Reise weiter.
Ein Ukrainer (26), der kurz nach Mitternacht ebenfalls über die Autobahn-Grenzkontrollstelle einreisen wollte, kam dagegen später hinter Gitter. Gegen ihn lagen schließlich zwei Haftbefehle vor. Beide Haftbefehle waren erst vor wenigen Tagen von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden ausgefertigt worden. In einem Fall lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Rastatt wegen Diebstahls (Strafe 150,00 Euro), im anderen ein Strafbefehl des gleichen Gerichts wegen Trunkenheit im Verkehr (Strafe: 2.200,00 Euro) zugrunde. Die finanzielle Last war offensichtlich so erdrückend, dass sich der 26-Jährige für den ersatzweisen Freiheitsentzug entschieden hat. Er kam aus diesem Grund in eine Justizvollzugsanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell