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BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt

Görlitz, BAB 4 (ots)

Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen sind in den vergangenen Tagen unmittelbar vor- und am Wochenende vier Haftbefehle vollstreckt worden.

In der Nacht zum Freitag wurde zunächst ein 42-Jähriger aus der Ukraine auf der Autobahn bei Görlitz festgenommen, als er mit seinem BMW einreisen wollte. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor, den die Staatsanwaltschaft Stuttgart erst im Januar dieses Jahres ausgefertigt hatte. In dem Zusammenhang war eine Geldstrafe, die das Amtsgericht Stuttgart-Bad Canstatt wegen Diebstahls erlassen hatten, nicht bezahlt worden. Das Säumnis holte der Verurteilte bzw. seine Mutter nun nach. Sie zog ihre Geldkarte und zahlte damit an seiner Stelle die fälligen 456,00 Euro (Geldstrafe, Strafrest, Verfahrenskosten). Aus der Einreise ihres Sohnes wurde trotzdem nichts. Wegen eines fehlenden Reisepasses wurde er nach Polen zurückgewiesen.

Am Freitagabend erschien dann ein 36-jähriger Kosovare ebenfalls in der Autobahn-Kontrollstelle. Er saß zu diesem Zeitpunkt als Beifahrer neben einem Bekannten in einem kosovarischen VW. Die Einreise dieses Mannes verzögerte sich jedoch, denn auch er hatte noch eine Zahlung zu erledigen. In seinem Fall ging es um eine Geldstrafe i.H.v. 200,00 Euro (Amtsgericht Aschaffenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis). Nachdem der betreffende Betrag überwiesen wurde, öffnete sich der Schlagbaum.

Der Haftbefehl gegen einen polnischen Bürger kam dann am Samstagabend auf der Görlitzer Stadtbrücke ans Licht. Die Einsatzkräfte hatten bei der Überprüfung des Namens des 44-Jährigen bemerkt, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor reichlich zwei Jahren auf die Fahndungsliste gesetzt worden war. Die Geldstrafe (Amtsgericht Schwabach wegen Diebstahls) beglich der Verurteilte, dann reiste er weiter.

Schließlich gelang am Sonntagmittag, wiederum auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße, die Festnahme eines 38-jährigen Polen. Bei ihm hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund für eine entsprechende Fahndungs-Ausschreibung gesorgt. Dieser Fahndungsausschreibung lag ein Vollstreckungshaftbefehl und diesem ein Strafbefehl des Amtsgerichts Hamm (wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort) zugrunde. Auch hier kam kurzfristig die Geldkarte zum Einsatz, mit welcher der Festgenommene 1.200,00 Euro einzahlte, um sich so die Einreise zu sichern.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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