Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt
Görlitz, BAB 4 (ots)
Am Samstagnachmittag traf eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf in einem Einreisezug (Zgorzelec - Görlitz) auf einen georgischen Staatsangehörigen (32). Dieser erklärte zunächst, nach Hannover reisen zu wollen. Dort möchte er sich niederlassen, so der 32-Jährige. Daraus wurde nichts, inzwischen sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt. Gegen ihn lagen zum Zeitpunkt der Kontrolle vier Vollstreckungshaftbefehle (zwei von der Staatsanwaltschaft Hannover, zwei von der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle) sowie ein Sicherungshaftbefehl (Staatsanwaltschaft Bielefeld) vor. In vier Fällen lagen den Haftbefehlen Verurteilungen wegen Diebstahls, in einem Fall eine Bußgeldangelegenheit zugrunde. Abgesehen von den Freiheits- und Geldstrafen, die nun zu verbüßen sind, wäre dem Georgier ohnehin die Einreise verweigert worden. Schließlich erfüllte er die Einreisevoraussetzungen nicht.
Ein Pole (30), eine Bulgarin (34) und ein Litauer (27) sind dann am darauffolgenden Sonntag festgenommen worden.
Während der polnische Bürger ebenfalls in den Justizvollzug kam, reisten die anderen beiden weiter.
Dem 30-Jährigen, der in Grenzkontrollstelle auf der Görlitzer Stadtbrücke angetroffen wurde, fehlten letztlich 580,00 Euro. Mit der Zahlung dieses Betrages hätte er den ersatzweisen Freiheitsentzug (Amtsgericht Hannover wegen Diebstahls) abwenden können.
Die 34-Jährige konnte ihre Schulden gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle begleichen. Sie war vom Amtsgericht Halle wegen Erpressung zu einer Geldstrafe i.H.v. insgesamt 550,00 Euro verurteilt worden. Die Höhe der Geldstrafe gegen den 27-Jährigen (Amtsgericht Speyer wegen Diebstahls) belief sich auf 465,00 Euro. Auch er kam seiner Zahlungspflicht nach.
Bereits am Freitag war neben weiteren Festnahmen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen ein polnischer Transporter-Fahrer auf dem Autobahnrastplatz an der Neiße festgesetzt und später ins Gefängnis gebracht worden. Ihn hatte das Amtsgericht Essen wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung einer Geldstrafe i.H.v. 5.073,99 Euro verpflichtet. Die Höhe der Summe überforderte den 56-Jährigen jedoch.
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