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BPOLI LUD: Verkehrssünder bei Grenzkontrollen festgesetzt

Görlitz, BAB 4 (ots)

Am gestrigen Montag setzte die Bundespolizei im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen drei verurteilte Verkehrssünder fest.

Das erste Mal klickten am Nachmittag an der Görlitzer Stadtbrücke die Handfesseln. Dort wollte ein polnischer Bürger (34) einreisen, nach dem die Görlitzer Staatsanwaltschaft, Zweigstelle Bautzen, fahnden ließ. Zuvor hatte das Amtsgericht Bautzen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Zahlung einer Geldstrafe i.H.v. 1.600,00 Euro gegen ihn angeordnet. Weil ihm aber die Mittel fehlten, diese Strafe vor Ort zu begleichen, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der Weg dorthin wäre dem 34-Jährigen wohl auch nicht erspart geblieben, hätte er so viel Geld aufgebracht. Neben dem vorliegenden Vollstreckungshaftbefehl lag schließlich auch eine Sitzungshaftbefehl vom Amtsgericht Görlitz gegen den 34-Jährigen vor. Demnach ist er des Diebstahls mit Waffen verdächtig.

Ungefähr zur gleichen Zeit wurde in der Autobahnkontrollstelle bei Görlitz ein Slowake (27) beiseite genommen. Den 27-Jährigen hatte das Amtsgericht Cottbus ebenfalls wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Um die Zahlung der fälligen Geldstrafe hatte sich der Mann bisher erfolgreich gedrückt. In Gegenwart der Beamten hielt er aber gestern seine Visakarte an das Zahlungsterminal und überwies 1.581,00 Euro an die Justizkasse.

Auch ein später am Abend auf dem Autobahnrastplatz festgenommener polnischer Reisender (48) zahlte seine Verbindlichkeiten, die ihm vom Amtsgericht Bayreuth wegen Trunkenheit im Verkehr auferlegt worden waren. Dabei musste er mit 2.000,00 Euro noch ein wenig tiefer ins Portemonnaie greifen.

Ein vierter Verkehrssünder ging den Beamten in der vergangenen Nacht ins Fahndungsnetz. Bei ihm handelt es sich um einen 46-Jährigen aus Polen. Er war der Gerichtskasse Frankfurt 750,00 Euro schuldig geblieben. Die Schulden waren im Zusammenhang mit einem Urteil des Amtsgerichts Dillenburg wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort entstanden. Kurz nach seiner Festnahme kam auch dieser Verurteilte ins Gefängnis. Auch ihm fehlte das Geld, den ersatzweisen Freiheitsentzug abzuwenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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