Bundespolizeiinspektion Ebersbach
BPOLI EBB: Schwarzarbeiter auf Baustelle angetroffen
Seifhennersdorf (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ebersbach:
Einsatzkräfte von Bundespolizei und Bundeszollverwaltung kontrollierten am Vormittag des 19. Mai 2020 in Seifhennersdorf eine im Bau befindliche Seniorenresidenz und durchsuchten nahe gelegene Geschäftsräume sowie eine Unterkunft. Es wurden sechs ukrainische Staatsbürger in Gewahrsam genommen. Die Anordnung der Durchsuchung erfolgte durch den Ermittlungsrichter auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Görlitz.
Vorangegangen waren Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Ebersbach sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bautzen. Demnach bestand der Verdacht, dass osteuropäische Staatsbürger sich mit falschen Dokumenten als EU-Bürger ausgeben und im Baubereich arbeiten. Diese würden aber als Drittstaatsangehörige ein Visum und eine Arbeitserlaubnis benötigen. Außerdem muss für ordnungsgemäße Sozialabgaben Sorge getragen werden.
Im Rahmen der um 08:20 Uhr begonnenen Baustellenkontrolle trafen die Beamten von Zoll und Bundespolizei sechs Männer im Alter zwischen 18 und 53 Jahren an, die hier arbeiteten. Sie wiesen sich mit litauischen und rumänischen Identitätskarten aus. Bei diesen handelte es sich jedoch um Fälschungen. Wie sich herausstellte, kommen die Männer aus der Ukraine und wohnen in einer nahen Unterkunft.
Die Einsatzkräfte durchsuchten daraufhin diese Räumlichkeiten und die ebenfalls in Seifhennersdorf befindlichen Geschäftsräume des Inhabers der ausführenden Firma. Die Beamten stellten Geschäftspapiere sicher und fanden in der Unterkunft Dokumente, die eine Erwerbstätigkeit der sechs Ukrainer belegen. Außerdem wurden insgesamt 29.900,00 Euro Schwarzarbeitslohn beschlagnahmt.
Die sechs Ukrainer wurden in Gewahrsam genommen. Die zuständige Ausländerbehörde prüft deren Verbleib. Sie müssen sich wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und Urkundenfälschung sowie der Aufnahme einer unerlaubten Erwerbstätigkeit verantworten. Der Gesetzgeber sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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