Bundespolizeiinspektion Ebersbach
BPOLI EBB: Halb entkleideten renitenten Mann aus Gleis geholt
Bautzen (ots)
Ein Mann mit freiem Oberkörper musste am Nachmittag des 16. Mai durch Beamte der Bundespolizei aus dem Gleisbereich am Bautzener Bahnhof geholt werden. Hierbei wehrte sich der im Drogenrausch stehende 37-jährige Deutsche erheblich und bedrohte die Beamten.
Mit Sonder- und Wegerechten rückten zwei Streifenbesatzungen um 15:56 Uhr am zu dieser Zeit stark frequentierten Bahnhof an. Züge mussten langsam in den Bahnhof einfahren. Am Bahnsteig 2 stand ein aus Dresden kommender Personenzug zur Abfahrt bereit. Der Mann hielt sich inzwischen nicht mehr im Gleis auf und wollte gerade in den Zug steigen, als die eingetroffenen Beamten ihn einer Kontrolle unterziehen wollten. Sofort ging er auf diese zu und beleidigte sie unter anderem mit den Worten "Bullenschweine". Immer wieder beschimpfte er sie mit erhobenen Händen und bedrohte sie mit den Worten "Ich bring´ euch um". Der Mann ließ sich nicht beruhigen und leistete den polizeilichen Anordnungen sich auszuweisen keine Folge. Schließlich musste er in Richtung Bahnhofsgebäude abgeführt werden. Es wurde starker Alkoholgeruch festgestellt und der Mann schließlich in Gewahrsam genommen. Er musste mit Handschellen gefesselt werden. Während der gesamten Kontrolle und der Fahrt zur Dienststelle verhielt er sich unkooperativ, wollte nicht seinen Namen nennen, bespuckte die Beamten und beleidigte sie immer wieder. Auch gegen einen Drogenwischtest wehrte sich der Mann und musste festgehalten werden. Dem Ergebnis nach hatte er Amphetamine konsumiert und lies sich zu keinem Zeitpunkt beruhigen. Ein hinzugezogener Notarzt ordnete schließlich die Einlieferung im Fachkrankenhaus Großschweidnitz an. Ein Rettungswagen brachte den Mann unter Begleitung von Bundespolizisten um 18:45 Uhr dort hin. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,82 Promille.
Es wurde kein Beamter verletzt. Die Bundespolizei ermittelt gegen den Mann unter anderem wegen Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
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