Bundespolizeiinspektion Dresden
BPOLI DD: Bundespolizei Dresden: Mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt
Dresden (ots)
Am Sonntag, den 02. Februar 2025, stellten Beamtinnen und Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden im Rahmen von Kontrollen am Flughafen Dresden sowie am Hauptbahnhof Dresden mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz fest. Im Zuge der Maßnahmen wurden diverse gefährliche Gegenstände sichergestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet.
Gegen 14:55 Uhr fiel bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Dresden ein 16-jähriger deutscher Staatsbürger auf. In seiner Jackentasche wurde ein Einhandmesser festgestellt. Auf Nachfrage gab der Jugendliche an, das Messer versehentlich nicht aus der Jackentasche entfernt zu haben. Weiterhin erklärte er, das Messer zur Selbstverteidigung mitzuführen.
Die Beamten stellten das Messer umgehend sicher und leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffen- sowie das Luftsicherheitsgesetz ein.
Bereits kurz zuvor kontrollierten Bundespolizisten gegen 14:00 Uhr einen 21-jährigen deutschen Staatsbürger am Hauptbahnhof Dresden. Bei der Person wurde ein griffbereit mitgeführtes Einhandmesser festgestellt. Darüber hinaus führte der Mann unrechtmäßig einen Personalausweis einer anderen Person mit sich.
Die Beamten stellten sowohl das Messer als auch den Personalausweis sicher. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Gegen 15:05 Uhr wurde ein 16-jähriger deutscher Staatsbürger durch eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden kontrolliert. Der Jugendliche konnte auf Nachfrage aber keine Identitätsdokumente vorweisen. Eine Überprüfung ergab, dass er polizeibekannt war und bereits mehrfach aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen war.
Bei der Durchsuchung seiner Person fanden die Beamten eine Softairpistole sowie ein Karambitmesser. Beide Gegenstände wurden sichergestellt, und die Bundespolizei leitete ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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