Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
BPOLI BHL: Plötzlich war die Erinnerung wieder da
Breitenau (ots)
Am 19. Juni 2019 und am Folgetag haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren Fahndungskontrollen auf der Bundesautobahn 17, drei Personen verhaftet.
Kurz nach Mitternacht stellte sich bei einem 48-jährigen Rumänen heraus, dass er im Jahr 2016 wegen Erschleichen von Leistungen und im Jahr 2017 wegen Diebstahls am Amtsgericht Tiergarten verurteilt wurde. Jetzt drohten dem rumänischen Staatsangehörigen, resultierend aus den zwei Strafbefehlen, insgesamt 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Sein Sohn und er brachten gemeinsam die vom Gericht auferlegten Geldstrafen in Höhe von 1059 EUR auf. Somit durfte er im Anschluss weiterreisen.
Am späten Nachmittag überprüften die Einsatzkräfte einen 31- jährigen Serben. Bei ihm ergab die polizeiliche Abfrage, dass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Amtsgericht München verurteilt wurde. Eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis drohte, wenn er die auferlegte Geldstrafe (328,50 Euro) nicht bezahlt. Ein Teil von seinem Reisebudget musste er jetzt dafür nutzen um den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Dresden zu entgehen. Er bezahlte den offenen Betrag und durfte die Fahrt fortsetzen.
Für einen ungarischen Staatsangehörigen hatte die Überprüfung seiner Personalien, am Rastplatz "Am Heidenholz", am Folgetag zunächst erhebliche Konsequenzen für seinen Aufenthalt in Deutschland. Der 49- Jährige war im polizeilichen Fahndungsbestand zur Verhaftung notiert. Das Amtsgericht Weiden i. d. OPf. verurteilte letzten Jahres den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tage. Der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt kann abgewendet werden, so das Urteil, bei Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 605 EUR. Er ignorierte jedoch in der Vergangenheit die Aufforderung zur Einzahlung. Mit einer Fahrt, in Begleitung der Bundespolizei, zu einem Geldinstitut brachte er die notwendigen und geforderten Barmittel auf und wurde im Anschluss auf freien Fuß belassen.
Insgesamt wurden der Staatskasse 1.992,50 EUR durch die Vollstreckung der drei Haftbefehle zugeführt.
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