Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
BPOLI BHL: Kriminelle im Netz der Bundespolizei
Breitenau (ots)
Am Wochenende gelang es den Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren Fahndungskontrollen auf und entlang der A17 insgesamt fünf mit Haftbefehl gesuchte Personen festzunehmen.
Bereits am Freitag (26. Juni 2020) stellte sich auf der A17 am Rastplatz "Am Heidenholz" bei einem 49-jährigen Ukrainer heraus, dass dieser durch das Amtsgericht Hamburg wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde. Nachdem der 49-Jährige die noch offene Geldstrafe samt Gerichtskosten in Höhe von 1.361,84 EUR bezahlt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Weitere zwölf Stunden später wurde am Rastplatz "Am Heidenholz" ein Rumäne verhaftet. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte den 32-Jährigen im Jahr 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegen Diebstahls. Der Verurteilte wurde zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.
Am Sonntag ging es für einen weiteren rumänischen Staatsangehörigen auf direktem Weg in die JVA nach Dresden. Ihn überprüften die Bundespolizisten auf der A17, als sich herausstellte, dass er wegen gefährlicher Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg gesucht wird. Er verbüßt jetzt eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Dresden, da er die vom Gericht auferlegte Geldstrafe, in Höhe von 973,50 EUR, nicht bezahlen konnte.
Am 29. Juni 2020 in den Nachtstunden musste ein tschechischer Staatsangehöriger an der A17 seine Reise unterbrechen. Die Einsatzkräfte stellten bei der Überprüfung seiner Personalien drei Fahndungsnotierungen im polizeilichen Auskunftssystem fest. Das Amtsgericht Marienberg verurteilte den Gesuchten zu einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Ferner legte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 670 EUR fest. Der 37-Jährige bezahlte zunächst die Geldstrafe und durfte jedoch noch nicht weiterreisen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz suchte darüber hinaus den Mann wegen Eigentumskriminalität. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen bei der Bundespolizei durfte er im Anschluss seine Reise fortsetzen.
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