Bundespolizeiinspektion Chemnitz
BPOLI C: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Reitzenhain/ Marienberg (ots)
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz konnten vom vergangenen Freitag bis heute insgesamt sechs Haftbefehle vollstrecken.
Durch die Kontrolle eines 27-jährigen Moldauers von Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz konnte eine Ausschreibung zum Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg festgestellt werden. Er war vom Amtsgericht Erlangen wegen Diebstahls verurteilt wurden. Vor Ort konnte er die Geldstrafe in Höhe von 3250,27 EUR zahlen.
Bei der Kontrolle eines 24-jährigen Bulgaren wurden zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaften Stade und Memmingen festgestellt. Wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde er vom Amtsgericht Neu-Ulm verurteilt und vom Amtsgericht Cuxhaven zur Erzwingungshaft ausgeschrieben. Die Gesamtgeldstrafe von 1124,50 EUR konnte aufgebracht werden, somit wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Die Überprüfung eines 23-jährigen Rumänen ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Ulm. Wegen Diebstahl war der Rumäne vom Amtsgericht Ulm verurteilt worden. Ein Bekannter konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 381,00 EUR begleichen.
Ebenfalls bei einem bulgarischen Staatsangehörigen lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vor. Der 35-Jährige war vom Amtsgericht Oldenburg wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt worden. Auch hier konnte ein Bekannter die geforderte Gesamtgeldstrafe von insgesamt 1897,80 EUR aufbringen.
Gegen eine 31-jährige Polin lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vor. Sie war wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 882,50 EUR verurteilt worden. Auch hier konnte der Gesamtgeldbetrag aufgebracht werden.
Bei einem 56-jährigen tschechischen Staatsangehörigen stellten die Be-amten eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Führt fest. Er hatte eine Geldstrafe von 2386,00 EUR zu begleichen, da er vom Amtsgericht Nürnberg wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt wurde. Die Summe konnte beglichen werden, so dass er im Anschluss seine Reise fortsetzte.
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