Bundespolizeiinspektion Chemnitz
BPOLI C: Unerlaubter Aufenthalt in den Gleisen endet in der JVA
Burgstädt (ots)
Am 04.03.2025 gegen 15:52 Uhr erreichte ein Bürgerhinweis die Bundes- polizeiinspektion Chemnitz, wonach sich zwei Personen in Burgstädt im Gleisbereich aufhalten würden. Eine Streife des Hauptbahnhofes Chemnitz begab sich unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten unverzüglich zum Einsatzort.
Vor Ort konnten die Beamten zwei Personen feststellen, welche sich gerade aus dem Gleisbereich entfernten und versuchten zu flüchten. Es gelang jedoch beide Personen, einen 34jährigen Deutschen und seine 29jährige deutsche Begleiterin, zu stellen.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Einsatzkräfte bei dem 34-Jährigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung fest. Er war vom Amtsgericht Chemnitz wegen Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Besitzerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 1594 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 95 Tagen (noch zu verbüßen 47 Tage) verurteilt worden.
Da er die offene Geldsumme nicht begleichen konnte wurde er in die JVA eingeliefert.
Bei beiden Personen wurden zudem Betäubungsmittel (kristalline Substanz) sowie dazugehörige Utensilien (Glasröhrchen,Plastikröhrchen mit Anhaftungen) aufgefunden.
Neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unbefugten Aufenthaltes im Gleisbereich wurde gegen beide auch eine Strafanzeige wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes erstattet.
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