Bundespolizeiinspektion Chemnitz
BPOLI C: Bundespolizei vollstreckt erneut mehrere Haftbefehle
Reitzenhain (ots)
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen konnten Be- amte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain in den vergangenen vier Tagen erneut mehrere Haft- befehle vollstrecken.
Zunächst wurde am 1. April 2025 gegen 13:00 Uhr eine 62jährige Deutsche kontrolliert. Die Überprüfung ihrer Personalien ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Wegen Diebstahls hatte sie noch eine Geldstrafe in Höhe von ins- gesamt 982 Euro zu begleichen. Da sie die offene Summe vor Ort beglich, konnte sie ihre Fahrt fortsetzen.
Am 03. April 2025 gegen 12:35 Uhr reiste ein 32jähriger bulgarischer Staatsangehöriger aus Richtung Tschechien ins Bundesgebiet ein. Auch er war zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hatte ihn wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 486 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Nachdem auch er seine offene Geldstrafe beglichen hatte, konnte er weiterreisen.
Ebenfalls seine offene Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1227,50 Euro konnte ein 36jähriger ungarischer Staatsangehöriger vor Ort zahlen, welcher am 3. April 2025 gegen 21:15 Uhr zur Einreisekontrolle erschien. Gegen ihn lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Chemnitz vor. Er war vom Amtsgericht Marienberg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Der Chef eines 63jährigen slowakischen Staatsangehörigen verhinderte in letzter Minute ebenfalls die Einlieferung in die JVA. Die Einsatzkräfte stellten bei der Überprüfung der Personalien des 63- Jährigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz fest. Er war wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 2231 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Er selbst konnte die offene Geldsumme nicht aufbringen. Er hielt Rücksprache mit seinem Chef. Dieser zahlte die offene Geldstrafe für ihn. Nach Zahlungseingang konnte der LKW Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
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