Bundespolizeiinspektion Leipzig
BPOLI L: Wider Willen im Internet
Leipzig (ots)
Am 1.April 2025 wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof alarmiert. Ein Mann hatte Angestellte eines Geschäfts gegen ihren Willen gefilmt und diese Aufnahmen unmittelbar ins Netz gestellt.
Als die Bundespolizei den Sachverhalt aufnehmen wollten, wurden die Gespräche der Beamten vom Beschuldigten ebenfalls aufgenommen. Gegen den 35-jährigen Nigerianer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingeleitet.
Das Veröffentlichen von Bildern, Videos und Audio-Dateien im Internet, beispielsweise in sozialen Netzwerken, ohne Zustimmung der Betroffenen, stellt regelmäßig einen Verstoß gegen das Kunsturheberrecht dar und führt zur Einleitung eines Strafverfahrens. Darüber hinaus kann der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche erheben.
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