Bundespolizeiinspektion Erfurt
BPOLI EF: Schleusung mittels LKW endet auf Rasthof der Autobahn A4
Bundesautobahn A4, Rastplatz Tümmelsberg (ots)
Auf Grund bestehender Regelungen zur Lenk- und Ruhezeit steuerte ein LKW-Fahrer am gestrigen Abend den Rastplatz Tümmelsberg, gelegen zwischen Gera und dem Hermsdorfer Kreuz, an. Bei einem abschließenden Gang um sein Fahrzeug nahm dieser auf der Ladefläche des Sattelschleppers Geräusche war, sodass er die Polizei informierte.
Auf Grund der örtlichen Nähe traf nach kurzer Zeit die Autobahnpolizei am Abstellplatz des Kfz ein. Beim Öffnen der verplombten Ladefläche wurden vier männliche Personen festgestellt, die sich hinter der Fracht aufgehalten, dem Anschein nach versteckt, haben.
Beim Eintreffen der Bundespolizei vor Ort wurden erste Versuche einer sprachlichen Annäherung durchgeführt. Auf Grund ähnlich gelagerter Sachverhalte im Jahr 2021, stellte sich heraus, dass es sich um Personen afghanischer Herkunft handelte.
Vor Ort wurden durch die eingesetzten Streifen der Autobahn- und Bundespolizei alle erforderlichen Spuren am und im LKW gesichert, sodass spätere Ermittlungshandlungen begünstigt werden können. Die Spurenlage deutete dem ersten Anschein nach daraufhin, dass die -4- Afghanen die LKW-Fläche durch das Lösen von Planengurten besteigen konnten, ohne die Verplombung zu beschädigen. Der Fahrer gab an, dass ihm seit der Abfahrt in Rumänien nichts aufgefallen sei.
Der rumänische Fahrer und die augenscheinlich geschleusten Personen wurden zum Bundespolizeirevier nach Gera verbracht. Die -4- Afghanen waren den Umständen entsprechend in einem guten Zustand. Mit den zwischenzeitlich hinzugezogenen Dolmetschern konnten Befragungen und erste Vernehmungen durchgeführt werden. Im Rahmen der Identitätsfeststellungen zeichnete sich ab, dass zwei der Afghanen noch Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren sind. Diese wurden sodann einer Jugendeinrichtung zugeführt.
Die 18- und 24-jährigen Männer stellten im Verlauf der polizeilichen Bearbeitung Asylanträge, nachdem sich verfestigte, dass zwischen den Personen familiäre Beziehungen bestehen. Gegen den rumänischen Fahrer ergab sich kein Tatverdacht, sodass dieser nach seiner zeugenschaftlichen Vernehmung die Dienststelle wieder verlassen konnte.
Für die Bundespolizei bringt dieser Sachverhalt erneut Erkenntnisse zu Schleusungsrouten, gezahlten Beträgen und den involvierten Schleppern zu Tage. Diese gilt es nun im Verbund mit ausländischen Behörden zu nutzen um kriminellen Netzwerken entgegen zu treten.
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