Bundespolizeiinspektion Erfurt
BPOLI EF: Schnellfahrzug kollidiert mit Drohne
Amt Wachsenburg (ots)
Kurz vor 13 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Erfurt darüber informiert, dass es auf der Schnellfahrstrecke zwischen München und Erfurt Hauptbahnhof, auf Höhe des Amtes Wachsenburg, zu einer Kollision zwischen einem aus südlicher Richtung kommenden Schnellfahrzug und einem Flugobjekt gekommen sein soll. Dem ersten Anschein nach soll es sich dabei um ein unbemanntes Fluggerät, umgangssprachlich auch Drohne genannt, gehandelt haben. Der Triebwagenführer eines nachfolgenden Zuges bestätigte diesen Anfangsverdacht und meldete eine im Gleis befindliche Drohne sowie ein in örtlicher Nähe aufhältiges Kind.
Die Bundespolizei veranlasste auf Grund der Gefahrensituation die Streckensperrung dieser wichtigen Verkehrsader. Mit Sonder- und Wegerechten eilte man zum Streckenabschnitt, der zwischen Thörey und Eischleben entlangführt.
Vor Ort konnten die besagte Drohne sowie das gesichtete Kind nicht mehr aufgefunden werden. Auch eine Absuche des Nahbereiches verlief erfolglos.
Die Strecke konnte um 13:30 Uhr wieder für den Bahnverkehr freigegeben werden.
Durch die Bundespolizei wurde veranlasst, dass der ICE beim nächsten Halt auf Spuren und mögliche gravierende Schäden geprüft wird. Beim Zug wurde eine Beschädigung einer Scheibe festgestellt. Eine Weiterfahrt war jedoch möglich.
Die Bundespolizei verfolgt gegen eine bisher noch unbekannte Person den Anfangsverdacht eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und der Sachbeschädigung.
Vom Bahnbetrieb gehen für Unbedarfte, die sich ihres Handelns oft nicht bewusst sind, lebensbedrohliche Gefahren aus. Züge passieren die Schnellfahrabschnitte mit hohen dreistelligen Geschwindigkeiten. Bei erkannten Hindernissen entstehen lange Bremswege. Im Zweifelsfall kommen Bahnen nicht rechtzeitig zum Stehen und eine Kollision mit einem menschlichen Hindernis oder herbeigeführten Hemmnissen kann dann eine unvermeidbare Folge sein. Die Bundespolizei möchte Bewusstsein dafür schaffen, dass unberechtigte Dritte immer ausreichend Abstand zwischen sich, Gleisanlagen und fahrenden Zügen wahren sollten. Dazu gehört auch, dass unbemannte Flugobjekte in Bereichen der kritischen Infrastruktur fehl am Platz sind und kostspielige Einsätze sowie Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Auch wenn hinter dem heutigen Drohnenflug keine böswillige Absicht stecken muss, resultiert daraus im schlimmsten Fall eine gefährliche Situation für den Betrieb der Bahn und deren Fahrgäste.
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