Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Spaziergang im Gleis: Bundespolizisten holen 20-Jährigen aus Gefahrenbereich
LLutherstadt Wittenberg - Roßlau (ots)
Am Montag, den 25. Mai 2020 wurde die Bundespolizei in Dessau gegen 14.00 Uhr durch die Notfallleitstelle der Bahn über eine Person im Gleis informiert: Der Mann hielt sich an der Strecke Lutherstadt Wittenberg - Roßlau zwischen den Ortslagen Klieken und Meinsdorf im Gleis auf. Gesichtet wurde die Person durch einen vorbeifahrenden Lokführer eines Güterzuges. Dieser bemerkte den Mann, der in Richtung Roßlau lief. Die Strecke wurde daraufhin vorsorglich gesperrt und eine sofort eingesetzte Streife der Bundespolizei erreichte unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten den beschriebenen Streckenbereich. Die Bundespolizisten stellten dort einen 20-Jährigen fest und holten ihn sofort aus dem Gefahrenbereich. Dem Mann aus Ungarn war nicht bewusst, dass er sich mit seinem Handeln in akute Lebensgefahr begeben hatte. Die Bundespolizisten wiesen ihn vehement auf die Gefahren hin, denen er sich arglos ausgesetzt hatte und belehrten ihn eindringlich: Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus. Neben der sich ausgesetzten Lebensgefahr hat der Gleisläufer mit seinem Handeln eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 25 Euro Verwarngeld belegt werden kann. Aufgrund der 24-minütigen Gleissperrung musste ein Güterzug umgeleitet werden und zwei Personenzüge des Regionalverkehrs erhielten insgesamt 20 Minuten Verspätungen. Auch hier kann es im Nachgang noch zu zivilrechtlichen Forderungen der Deutschen Bahn kommen. Die fahndungsmäßige Abfrage seiner Personalien in dem Fahndungssystem der Polizei ergab dann noch ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Köln nach dem aktuellen Wohnort des Mannes. Darüber setzten die Bundespolizisten die ersuchende Behörde in Kenntnis.
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