Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Sachsen-Anhalt: Vierzehnte festgestellte LKW-Schleusung im Jahr 2020
BAB14, Parkplatz Sülzegrund bei Magdeburg (ots)
10 Tage nach der zuletzt festgestellten Behältnisschleusung in Sachsen-Anhalt, welche bei einer Spedition in Rothenburg bei Löbejün aufgedeckt wurde und vier afghanische Staatsbürger zum Vorschein brachte, informierte die Leitstelle der Polizeiinspektion Magdeburg die zuständige Bundespolizei am Montag, den 21. Dezember 2020, in den Mittagsstunden abermals über eine LKW-Schleusung: Ein bulgarischer LKW-Fahrer befand sich auf dem Rastplatz Sülzegrund, an der Bundesautobahn 14. Auch er nahm während seiner Ruhezeit wieder Geräusche von seinem Sattelauflieger wahr und wählte den Notruf. Jeweils eine Streife der Landes- und Bundespolizei eilten zum Ereignisort. Beim Öffnen der verplombten Ladefläche wurden erneut vier Afghanen im Alter von 15, 16, 19 und 22 Jahren festgestellt. Diese standen am Ende des mit Motorenöl voll beladenen Aufliegers und befanden sich alle glücklicherweise in guter gesundheitlicher Verfassung. Sie konnten keine aufenthaltslegitimierenden Papiere vorweisen und wurden mit dem 52-jährigen LKW-Fahrer für die weiteren strafprozessualen Maßnahmen in die Dienststelle der Bundespolizei nach Magdeburg gefahren. Der Sattelauflieger samt Zugmaschine wurde vor Ort durch Spezialisten der Bundespolizei kriminaltechnisch untersucht. Hierbei fanden sie einen rumänischen Ausweis für Asylanten, der den 22-jährigen Afghanen zugeordnet werden konnte. Dieser wurde neben den mitgeführten Mobiltelefonen sichergestellt. In den Vernehmungen machten die jungen Afghanen detaillierte Aussagen zu ihren Schleusungen. So reisten auch sie von ihrem Heimatland über den Iran, die Türkei, Griechenland, Mazedonien und Serbien nach Rumänien. Dort stiegen sie auf den LKW. Für die Schleusungen zahlten sie zwischen 4800 und 10.000 Dollar an die kriminellen Organisationen. Den Lkw-Fahrer entlasteten sie und gaben an, dass er keine Kenntnis von seiner zusätzlichen Fracht hatte. Auch die Vernehmung des LKW-Fahrers ergab wiederum keine Anhaltspunkte, dass er von der Schleusung gewusst hatte. Somit erhärtete sich der Straftatverdacht gegen ihn wegen des Einschleusens nicht. Er konnte die Dienststelle wieder verlassen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden auch die afghanischen Staatsbürger nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde an entsprechende Einrichtungen übergeben. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Einschleusens von Ausländern sowie vier weitere Strafverfahren wegen den unerlaubten Einreisen eingeleitet.
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