Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Fahrrad im Gleis - Beschädigter Güterzug - Zeugenaufruf
Bitterfeld-Wolfen (ots)
Am Montag, den 14. Juni 2021 informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei in Dessau über einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Demnach befuhr ein Güterzug um 19:50 Uhr die Strecke im Bereich Bitterfeld-Wolfen mit circa 80 Stundenkilometern. Der Lokführer bemerkte auf Höhe des Ortsteils Holzweißig einen Gegenstand in der Gleismitte. Diesen überfuhr er trotz einer eingeleiteten Gefahrenbremsung und schliff diesen circa 150 Meter mit sich, bevor der Zug zum Stehen kam. Eine Streife der Bundespolizei begab sich sofort zum Ereignisort und nahm den Sachverhalt auf. Glücklicherweise blieb der Lokführer unverletzt. Bei dem Gegenstand handelte es sich um ein Fahrrad, welches durch bisher unbekannte Täter in das Gleis gelegt wurde. Aufgrund des Überfahrens und Mitschleifens des Rades kam es zu mehreren Beschädigungen an dem 600 Meter langen Güterzug, unter anderem war ein Achszähler und die Lok selbst betroffen. Der Zug setzte seine Fahrt nach der Sachverhaltsaufnahme bis zum Bahnhof Delitzsch fort und wurde dort aufgrund der Beschädigungen zunächst abgestellt. Eine Ersatzlok musste geordert werden. Die Bundespolizisten stellten Fragmente des Fahrrads sicher. Sie hat dementsprechend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und benötigt die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, welche sich am Montag, den 14. Mai gegen 19:45 Uhr an der benannten Bahnstrecke bzw. an der sich in der Nähe befindlichen Brücke aufgehalten haben? Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und Personenschäden führen kann.
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