Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Haftandrohung nicht unter einem Jahr für mutmaßlichen Drogenhändler: Bundespolizei vollstreckt Untersuchungshaftbefehl
Halle, Köthen, Magdeburg, Dessau (ots)
Im Rahmen verstärkter Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, welche jeweils in den Nachmittags- und Abendstunden am 26. und 27. Juli 2021 auf den Bahnstrecken Magdeburg - Dessau, Dessau - Halle und Halle - Magdeburg sowie den betreffenden Bahnhöfen stattfanden, kontrollierten Bundespolizisten am 27. Juli 2021 unter anderem einen 26-jährigen Reisenden in einem Regionalexpress auf der Strecke Köthen - Halle und stellten dessen Identität fest. Der sich anschließende Abgleich seiner Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der aus Mali stammende Mann mit Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Hamburg-Barmbek vom 22. Juni 2021 gesucht wurde. Demnach wird ihm der Handel und Besitz mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Da der Aufenthaltsort des Mannes nicht ermittelt, ihm daher die Anklageschrift nicht zugestellt werden konnte und aufgrund des gesetzlich hinterlegten Strafmaßes von einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr sowie einer möglichen Fluchtgefahr erging der Haftbefehl. Der Mann wurde festgenommen und einem zuständigen Richter am Amtsgericht Halle vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl. Der mutmaßliche Drogenhändler wurde daraufhin an eine Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er auf seine Hauptverhandlung wartet. Neben diesen Fahndungserfolg konnten die insgesamt 15 Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg an den beiden Tagen elf weitere Straftaten feststellen. Dabei handelte es sich um zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und neun Fällen des Erschleichens von Leistungen beziehungsweise Betruges. Des Weiteren beanzeigten die Bundespolizisten zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen die räumliche Beschränkung und konnten weitere 5 Fahndungstreffer erzielen. Hierbei handelt es sich um vier Aufenthaltsermittlungen sowie einen Bundespersonalausweis, welcher zur Fahndung ausgeschrieben war.
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