Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: 30-Jähriger ohne Fahrschein leistet Widerstand und greift Bundespolizisten mit einem Stuhl an
Halle (ots)
Am Dienstag, den 25. Januar 2022 wurde das Bundespolizeirevier Halle durch die, in einer Regionalbahn, auf der Strecke Bitterfeld - Halle, eingesetzte Zugbegleiterin über einen Fahrgast ohne Fahrschein informiert, der jegliche Kooperation verweigerte. Dementsprechend bat sie um Unterstützung. Daraufhin befand sich eine Streife der Bundespolizei bei Eintreffen des Zuges auf Gleis 5 des Hallenser Hauptbahnhofes um 15:37 Uhr vor Ort. Da der 30-Jährige auch gegenüber den eingesetzten Beamten keine Angaben machte, wurde er zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen. Hierbei verhielt er sich weiterhin nicht kooperativ und fluchte und beleidigte die Beamten fortwährend. Auf der Dienststelle wurden er und seine mitgeführten Sachen nach Personaldokumenten durchsucht. Dabei zerstörte er seinen eigenen Mund-Nasen-Schutz, riss sich die daraufhin sofort durch die Bundespolizisten ausgehändigte Maske immer wieder vom Gesicht und weigerte sich, diese aufzusetzen. Da die Durchsuchung zu keinen neuen Erkenntnissen bezüglich der Identität führte und der Mann noch immer keine Angaben zu seiner Identität machen wollte, kam das Fingerabdrucksystem zum Einsatz. Dies versuchte der Eritreer mit allen Mitteln zu verhindern, so dass die Beamten die Fingerabdrücke nur unter Zwang abnehmen konnten. Ein Abgleich der gewonnenen Daten mit dem polizeilichen Informationssystem machten ein zweifelsfreies Feststellen der Identität des 30-Jährigen mittels vorliegender Lichtbilder möglich. Dies machte den Mann dermaßen wütend, dass er um sich spuckte und sogar einen Stuhl mit Stahlrohrgestell aus seiner Verankerung riss, um diesen gegen die eingesetzten Bundespolizisten zu richten. Daher mussten ihm Handfesseln angelegt werden. Nachdem er sich beruhigt hatte und die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnte der Mann die Dienststelle mit Anzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen, mehrerer Beleidigungen, einer versuchten gefährlichen Körperverletzung, eines tätlichen Angriffs auf- und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und falscher Namensangabe wieder verlassen.
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