Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Mann weigert sich zunächst mit auf Polizeidienststelle zu kommen, möchte sie dann nicht mehr verlassen und wird gleich wieder straf-fällig
Magdeburg (ots)
Am Freitag, den 7. Oktober 2022 wurden Bundespolizisten bei einem Routinestreifengang am Magdeburger Hauptbahnhof kurz nach Mitter-nacht auf einen offensichtlich stark alkoholisierten Mann aufmerksam. Dieser konnte sich bei der Personenüberprüfung nicht ausweisen. Auch die Durchsuchung seiner Sachen brachte keinerlei Erkenntnisse zur Identität, so dass er mit auf die Dienststelle genommen wurde. Hierbei verhielt er sich gegenüber den Bundespolizisten immer aggressiver, widersetzte sich der Mitnahme durch Herauswinden, versuchte die Einsatzkräfte zu schlagen und beleidigte sie. Dieses Verhalten hielt er auch in der Polizeidienststelle bei. Nachdem die Identität des aus Georgien stammenden Mannes feststand und die strafprozessualen Maßnahmen abgeschlossen waren, wollte der Unruhestifter die Räumlichkeiten der Bundespolizei auf einmal nicht mehr verlassen, so dass ein Platzverweis ausgesprochen werden musste. Der Mann begab sich erneut in die Haupthalle des Bahnhofes, trat gegen einen dort stehenden Pflanzkübel mit einer Palme und riss die Pflanze letztendlich heraus. Erneut erteilten die Beamten den Mann einen Platzverweis, welcher mit einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt werden musste. Nur kurze Zeit später stellte die Landespolizei den Mann auf dem Parkplatz eines Hotels fest, nachdem dieser die Seitenscheibe eines parkenden Autos eingeschlagen hatte. Aufgrund der örtlichen Nähe des Bundespolizeireviers am Hauptbahnhof wurden die Landespolizisten durch eine Streife der Bundespolizei unterstützt, wobei der aggressive Mann einen Beamten in die rechte Hand biss. Glücklicherweise wurde dieser nicht verletzt, da er einen dienstlich gelieferten Schutzhandschuh trug. Zuständigkeitshalber übernahm die Landespolizei die weitere Bearbeitung des letzten Sachverhalts. Der Mann muss sich nun unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigungen verantworten.
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