Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Zeugenaufruf der Bundespolizei: Regionalexpress erfasst auf Gleis gelegten Gegenstand - Beschädigungen am Zug
Wolfen (ots)
Am Dienstag, den 7. Februar 2023 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 17:50 Uhr durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informiert, dass ein Zug auf der Bahnstrecke Dessau - Bitterfeld, Ortslage Wolfen, mit einem Gegenstand kollidiert ist. Der beschädigte Regionalexpress verblieb bis zum Eintreffen des Notfallmanagers und der Bundespolizei im Bahnhof Wolfen. Die Bahnstrecke wurde vorübergehend gesperrt. Der Gleisbereich wurde beräumt und Teile des demolierten Bürostuhls sichergestellt. Durch den Zusammenstoß wurde eine Leitung der Sandungsanlagen abgerissen. Alle anderen Leitungen waren glücklicherweise noch intakt, so dass der Zug nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen sowie nach Freigabe durch den Notfallmanager die Fahrt um 18:42 Uhr fortsetzen konnte. Insgesamt kam es durch den Sachverhalt zu einem Zugausfall, fünf Teilausfällen und 111 Minuten Verspätung bei zwei Zügen. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Straf-verfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Für die weiteren Ermittlungen benötigt die Bundespolizei die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, welche sich am Dienstag, den 7. Februar 2023 gegen 17:30 Uhr auf der Bahnstrecke Dessau-Bitterfeld, Ortslage Wolfen, oder in unmittelbarer Nähe davon aufgehalten haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der Täter sich auch während der Kollision noch im Nahbereich aufgehalten haben. Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder Personenschäden führen kann.
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