Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Binnen zwei Stunden - Vollstreckung zweier Haftbefehle
Magdeburg (ots)
Am Samstag, den 25. März 2023 wurde ein 28-Jähriger gegen 09:30 Uhr durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert. Bei dem anschließenden Abgleich seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem wurde bekannt, dass er per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wurde. Bereits im November 2020 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2625 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 175 Tagen, durch das Amtsgerichts Nürnberg, verurteilt. Da er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Haftantritt stellte, erging jener Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten auf der Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Da der aus Georgien stammende Mann die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte, brachten ihn Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Burg. Keine zwei Stunden später klingelte ein 32-Jähriger bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg und wollte den Diebstahl seines Rucksackes zur Anzeige bringen. Beamte nahmen sich diesem Sachverhalt an. Bei der routinemäßigen Überprüfung seiner personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl fest. Im Dezember des vergangenen Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 650 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen. Die Geldstrafe beglich der indische Staatsangehörige nur zum Teil, folg- lich erging der Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Diesen eröffneten ihm die Beamten. Auch er konnte die offene Geldstrafe von 315 Euro nicht begleichen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht.
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