Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Obszönes Verhalten und Beleidigungen führen zum Fahrtaus-schluss: Mann leistet Widerstand
Calbe (Saale) Ost (ots)
Am Dienstag den 29. August 2023 erhielt die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 17:50 Uhr fernmündlich die Meldung, dass sich in einer Regionalbahn, aus Bernburg kommend und in Richtung Magdeburg fahrend, eine männliche Person befindet, welche die Zugbegleiterin anschreit und einem ausgesprochenen Fahrtausschluss nicht nachkommt. Eine sofort alarmierte Streife begab sich daraufhin sofort motorisiert in Richtung des nächsten Haltepunktes des Zuges. Nach der Ankunft am Haltepunkt Calbe/Saale nahmen die Beamten Kontakt zu der meldenden 43-jährigen Zugbegleiterin auf und ließen sich den Sachverhalt erläutern. Demnach fiel der 32-jährige aus Guinea-Bissau stammende Staatsangehörige schon bei der Fahrkartenkontrolle seltsam auf. Im Verlauf der Zugfahrt tätigte er ständig obszöne Bemerkungen sowie gestikulierte Bewegungen mit der Zunge und hielt ständig Blickkontakt zu der Zugbegleiterin und einer 23-jährigen Mitreisenden. Beide Geschädigten fühlten sich dadurch belästigt und forderten den Mann auf, sein Verhalten einzustellen. Dabei wurde der Tatverdächtige exorbitant laut und begann die zwei Frauen mit ehrverletzenden Worten zu beleidigen. Die eingesetzten Beamten forderten den Polizeipflichtigen auf, den Zug selbstständig zu verlassen, jedoch erfolglos. Entsprechend drohten sie ihm mehrfach an, den Fahrtausschluss mit unmittelbaren Zwang durchzuführen. Hierbei wurde er zunehmend lauter und aggressiver. Die Bundespolizisten führten ihn mit einfacher körperlicher Gewalt aus dem Zug. Dagegen leistete er aktiv Widerstand, versuchte sich aus dem Griff herauszuwinden und stemmte sich entgegen der Laufrichtung. Aufgrund der stetig ansteigenden Aggression und der bestehenden Angriffsgefahr mussten die Bundespolizisten den Mann bis zur Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen fesseln. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruchs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
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