Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Aus Fehlern nichts gelernt: Mann mit Drogen im Gepäck wird per Haftbefehl gesucht
Halle/Saale (ots)
Am Freitag den 1. September 2023 stellten Beamte der Bundespolizei um vier Uhr in der Früh eine männliche Person am Hauptbahnhof Hal-le/Saale fest. Der Mann schien sichtlich nervös, als er die Bundespolizisten sah. Schnell war auch klar weshalb: Bei der Überprüfung seiner persönlichen Daten im Informationssystem der Polizei stellte sich heraus, dass der 37-Jährige von der Staatsanwaltschaft Halle/Saale per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach wurde der Deutsche im Januar dieses Jahres wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln durch einen Richter des Amtsgerichtes Halle/Saale zu einer Geldstrafe von 1050 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Da er unbekannten Aufenthaltes war und sich so der Vollstreckung entzog, erging der Haftbefehl am 23. August 2023. Nur neun Tage später klickten die Handschellen. Die Einsatzkräfte eröffneten dem Poli-zeipflichtigen den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Festgenommen und seiner mitgeführten Sachen wurden erneut betäubungsmittelähnliche Substanzen aufgefunden. Die Beamten beschlagnahmten unter anderem geringe Mengen von vermutlich Crystal Meth, Cannabis sowie Kokain und fertigten die nächste Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In den Diensträumen des Bundespolizeireviers wurde dem Festgenommen die Möglichkeit gegeben, die geforderte Geldsumme von 1050 Euro zu bezahlen. Er führte 820 Euro bei sich und bat einen Freund telefonisch, ihm aus der Patsche zu helfen. Dieser klingelte um 08:40 Uhr an der Dienststelle, übergab den Restbetrag von 230 Euro und ersparte dem 37-Jährigen somit einen Gefängnisaufenthalt. Nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen wurde die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und die Einzahlung durch die Bundespolizisten informiert und der Festgenommene konnte als freier Mann die Dienststelle verlassen.
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