Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Haftbefehl: Nur Zehn Tage zwischen Erlass und Vollstreckung
Halberstadt (ots)
Am Freitag, den 15. September wurde ein 41-jähriger Deutscher durch Beamte der Bundespolizei gegen 08:00 Uhr am Hauptbahnhof in Halber-stadt angehalten und polizeirechtlich kontrolliert. Da der Mann keinen Ausweis bei sich führte, stellten die Beamten die Personalien zunächst mündlich persönlich fest. Aufgrund seines nervösen Verhaltens gegenüber den Beamten und den Verdacht der falschen Namensangabe entschieden sich die Bundespolizisten, den Polizeipflichtigen zwecks der Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle zu nehmen. Noch vor Betreten der Diensträume durchsuchten die Einsatzkräfte den 41-Jährigen und fanden zwei Klipptüten mit betäubungsmittelähnlichen Substanzen, vermutlich Cannabis und Amphetamine. Die Drogen wurden sogleich beschlagnahmt. Bei der darauffolgenden Überprüfung mittels eines Finger-abdruckscanners wurde bekannt, dass die angegebenen Daten des Poli-zeipflichtigen nicht der Wahrheit entsprachen. Die Überprüfung seiner richtigen Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab zudem, dass gegen den Deutschen ein bestehender Haftbefehl der Staatsan-waltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt vorlag. So wurde der Mann bereits im April 2022 unter anderem wegen Diebstahls und Belei-digung vom Amtsgericht Halberstadt zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.015 Euro Geld- beziehungsweise 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verur-teilt. Bis zum Zeitpunkt der Feststellung zahlte er lediglich 58 Euro. Da er sich trotz vorheriger Ladung weder dem Strafantritt stellte, noch weitere Zahlungen eingingen, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg am 5. September dieses Jahres den Haftbefehl. Nur 10 Tage später erfolgte die Vollstreckung. Entsprechend eröffneten die Bundespolizisten den Haftbefehl und nahmen den Gesuchten fest. Ihm wurde die Gelegenheit gegeben, den geforderten Geldbetrag in Höhe von 957 Euro zu beschaffen, welche er dankend entgegennahm. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen und Quittierung der Einzahlung, konnte der Festgenommene die Dienststelle als freier Mann verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und die Einzahlung durch die Bundespolizei informiert. Dem Mann erwarten dennoch eine neue Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen falscher Namensangabe.
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