Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Unterschiedliche Kontrollorte führen in ein und dasselbe Gefängnis
Magdeburg, Halberstadt (ots)
Am Freitagabend, den 10. Mai 2024 kontrollierten Beamte der Bundespolizei, gegen 20:10 Uhr, einen Mann im Magdeburger Hauptbahnhof. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner zuvor ermittelten Personalien wurde bekannt, dass eine Staatsanwaltschaft per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 35-Jährigen suchte. Bereits im Juli 2023 wurde der Deutsche wegen Diebstahls im schweren Fall sowie Sachbeschädigung und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Es erfolgte im Februar 2024 der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung. Der Haftstrafe stellt sich der Verurteilte dennoch nicht. Zudem war sein Aufenthaltsort nicht bekannt und er entzog sich dadurch der Strafvollstreckung. Zwei Monate später wurde jener Haftbefehl seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg erlassen. Die Bundespolizisten nahmen den Gesuchten fest, eröffneten ihm den Vollstreckungshaftbefehl und brachten ihn, nach Abschluss der notwendigen polizeilichen Maßnahmen, in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.
Fast zeitgleich, zu der Kontrolle in Magdeburg, überprüfte eine weitere Streife die personenbezogenen Daten eines 22-Jährigen in Halberstadt. Hierbei wurden die Beamten ebenfalls fündig. Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde der Mann im Oktober 2023 durch das Amtsgericht Oschersleben zu einer Geldstrafe von 360 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Weder zahlte er den auferlegten Betrag, noch stellte er sich dem Strafantritt. Zudem war sein Aufenthaltsort nicht bekannt und er entzog sich dadurch der Strafvollstreckung. Daraufhin folgte im April der Haftbefehl seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Der aus Afghanistan stammende Mann wurde festgenommen und der Haftbefehl eröffnet. Aufgrund fehlender Barmittel konnte der Gesuchte eine Haftstrafe nicht abwenden und wurde nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen in selbige Justizvollzugsanstalt wie der 35-Jährige gebracht.
Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend informiert.
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