Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
BPOLD FRA: Bundespolizei verhaftet mutmaßlichen Geldwäscher - weitere Haftbefehle am Flughafen Frankfurt vollstreckt
Frankfurt/Main (ots)
Weil er zwischen April und Mai 2021 mehr als 150.000 Euro aus Betrugsstraftaten von seinem Geschäftskonto auf mehrere persönliche Konten transferiert haben soll, sitzt ein 35-jähriger Türke nun in Untersuchungshaft. Bundespolizisten nahmen ihn am 10. Januar bei seiner Ankunft aus Wien / Österreich fest. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ließ bereits seit Dezember 2021 mit Haftbefehl nach dem Mann suchen, da er sich mutmaßlich ins Ausland abgesetzt hatte.
Ebenfalls mit Haftbefehl gesucht wurde eine 21-jährige Rumänin, die bei ihrer Ankunft aus Miami / Vereinigte Staaten von Amerika festgenommen wurde. Sie soll im August 2021 versucht haben, gemeinsam mit einer Komplizin taurinhaltige Erfrischungsgetränke im Wert von rund 270 Euro aus einem Supermarkt zu stehlen. Eine Supermarktmitarbeiterin bemerkte die Tat und alarmierte die Polizei. Zur Gerichtsverhandlung im Mai 2022 war die polizeibekannte 21-Jährige schließlich nicht erschienen. Die zuständige Staatsanwaltschaft suchte deswegen seit September 2022 mit Haftbefehl nach ihr. Die Bundespolizei führte sie einem Haftrichter vor.
Ein 34 Jahre alter Deutscher muss für 45 Tage hinter Gitter. Fahnder der Bundespolizei verhafteten ihn bei seiner Ankunft aus Punta Cana / Dominikanische Republik. Weil er trotz eines bestehenden Fahrverbots mit dem Auto unterwegs war, erließ das Amtsgericht München im März 2022 einen Strafbefehl über 45 Tagessätze á 90 Euro gegen den Mann. Seit Dezember 2022 suchte die zuständige Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl nach ihm. Da er die Geldstrafe von insgesamt 4.050 Euro bei seiner Festnahme nicht aufbringen konnte, lieferten ihn Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ein.
Etwas glimpflicher davon kam eine 28-jährige Deutsche, die seit Dezember 2021 wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht wurde. Den bestehenden Haftbefehl konnte sie durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro abwenden und ihre geplante Reise nach Istanbul antreten.
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