Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
BPOLD FRA: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Frankfurter Flughafen
Frankfurt/Main (ots)
Weil sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro nicht bezahlt hatte, nahmen Bundespolizisten am 18. April eine 26-jährige Kenianerin nach ihrer Ankunft aus Doha fest. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte seit Januar mit Haftbefehl nach der Frau suchen lassen, die im Mai 2021 wegen Diebstahls vom Amtsgericht Wiesbaden verurteilt worden war. Familienangehörige zahlten 3.050 Euro bei einer Polizeidienststelle in Hamm ein, um die offene Geldstrafe einschließlich der Verfahrenskosten zu begleichen. Die Gesuchte durfte anschließend ihre Reise fortsetzen.
Bei der Ausreise nach Teheran / Iran nahmen Bundespolizisten einen 28-jährigen Deutschen fest, den die Staatsanwaltschaft Frankfurt seit Dezember mit Haftbefehl suchen ließ. Bereits im Dezember 2019 war der Mann vom Amtsgericht Frankfurt wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden, die er im Anschluss nicht beglichen hatte. Auch er konnte seine Reise fortsetzen, nachdem er einschließlich der Verfahrenskosten 828,50 Euro bei der Bundespolizei bezahlte.
Ein 41-jähriger Deutscher sitzt unterdessen hinter Gittern. Bundespolizisten kontrollierten ihn am Fernbahnhof und stellten dabei fest, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit Haftbefehl nach dem polizeibekannten Mann suchen ließ. Im August 2022 war er vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Da er den offenen Betrag nicht begleichen konnte, verbüßt er nun eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Bundespolizisten überstellten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt.
Ohne Haftstrafe kam ein 31-jähriger Iraker davon, den die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz per Haftbefehl suchen ließ. Bundespolizisten verhafteten den Mann zunächst bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul / Türkei. Ihm drohte eine zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe, die er durch die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro aber abwenden konnte. Er setzte seine Reise fort.
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