POL-GOE: (1087/2007) Polizeiführung aus Nordhausen zu Gast bei der Polizeidirektion Göttingen - Zusatzvereinbarung über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf der Autobahn 38 unterschrieben
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Knapp sechs Wochen nachdem der Göttinger Autobahnpolizei offiziell die örtliche Zuständigkeit für den kompletten Heidkopftunnel übertragen worden ist (siehe unsere Pressemitteilung Nr. 943 vom 01.08.07), wurde am Dienstagmittag (11.09.07) bei der Polizeidirektion Göttingen ein weiterer historischer Schritt in Sachen polizeilicher Arbeit auf der Autobahn 38 vollzogen.
Zum Zwecke der Unterzeichnung einer "Zusatzvereinbarung zum Verwaltungsabkommen" waren der Leiter der Polizeidirektion (PD) Nordhausen Polizeidirektor Köppen und fünf seiner führenden Mitarbeiter zur PD nach Göttingen gereist.
Die zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch den Polizeivizepräsidenten der PD Göttingen Rainer Langer, und der Polizei des Freistaates Thüringen/PD Nordhausen, vertreten durch Polizeidirektor Köppen, geschlossene Zusatzvereinbarung überträgt die polizeilichen Vollzugsaufgaben auf dem durch den Freistaat Thüringen verlaufenden Streckenabschnitt der A 38 (Landesgrenze Niedersachen/Thüringen bis zur Anschlussstelle Arenshausen) auf das Land Niedersachsen. Gleichzeitig wird durch das wichtige Dokument die Wahrnehmung dieser Aufgaben an die Polizeidirektion Göttingen und hier insbesondere die Autobahnpolizei der Polizeiinspektion Göttingen weitergegeben.
In seiner Begrüßung betonte Polizeivizepräsident Rainer Langer, dass es "ein wichtiger Anlass sei -sowohl für diejenigen, die die Autobahn nutzen, als auch für die Mitarbeiter der Autobahnpolizei- aus dem man sich "länderübergreifend" in Göttingen getroffen habe".
Für die Polizei "bedeute die Vereinbarung auch Handlungs- und Rechtssicherheit im täglichen Dienst". Auch deshalb bedankte sich Langer bei seinen auswärtigen Gästen für ihre Initiative, sich zur Unterzeichung der Zusatzvereinbarung einmal "ganz persönlich" in Göttingen zu treffen.
"Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Polizei möglichst schnell da ist, wenn Hilfe benötigt wird", so der Vizepräsident. Die Inhalte der unterzeichneten Vereinbarung sollen die ohnehin gute Zusammenarbeit noch verbessern und die tägliche polizeiliche Arbeit auf beiden Seiten erleichtern.
In der Vereinbarung werden beispielsweise die Verfahrensweise bei der Alarmierung von Abschleppdiensten, die Übergabeorte von Großraum- und Schwertransporten, die sachliche Zuständigkeit bei der Anordnung und Durchführung gefahrenabwehrender bzw. für die Erforschung von Straftaten notwendiger Maßnahmen (außerhalb straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) und die Abläufe i. Z. m. Sicherheitsleistungen geregelt.
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