POL-GOE: (1244/2007) Halloween naht - Achtung: nicht alles was Geistern Spaß macht ist auch erlaubt !
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Am Mittwochabend (31.10.07) ist es wieder soweit: kleine und große Geister machen in der gruseligsten Nacht des Jahres wieder einmal Göttingens Straßen unsicher. Im Schutze der Dämmerung bleibt es in der Regel in den meisten Fällen bei harmlosen Scherzen. Doch leider kommt es manchmal auch anders. Deshalb aufgepasst: nicht jeder Scherz ist auch erlaubt !
Wenn bestimmte zumutbare Grenzen überschritten werden, kann so manch übler Scherz auf Kosten anderer schnell ein juristisches Nachspiel haben. Das Bewerfen von Hausfassaden oder fahrenden Fahrzeugen mit Eiern ist zum Beispiel ebenso verboten wie das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch geöffnete Fenster. In allen Fällen kann es zu gefährlichen Situationen, im Extremfall Verletzten, und zu Sachschäden kommen.
Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen ist nicht erlaubt und kann schnell die Polizei auf den Plan rufen. Im zuletzt genannten Fall kommt auf die Verursacher dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zu.
Wer einem anderen "Geist" unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Prügel die mühselig eingenommenen Süßigkeiten wegnimmt, macht sich ganz besonders strafbar. Derjenige wird zum "Räuber" im Sinne des Strafgesetzbuches.
Damit die "Halloween-Nacht 2007" allen Geistern und Nicht-Geistern gleichermaßen in guter Erinnerung bleibt, richtet sich ein großer Appell der Polizei Göttingen insbesondere an Eltern und Erwachsene. Sie sind aufgerufen, ihre Schützlinge ganz gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen aufzuklären und ihnen an Beispielen aufzuzeigen, wo ein Spaß endet und Ernst beginnt, damit der gruseligste Tag im Jahr nicht durch Ärger getrübt wird.
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