POL-GOE: (566/2009) Erfolg für 6. Fachkommissariat - Ermittler klären Graffiti-Serie auf
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Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Das 6. Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes hat eine Serie von rund 60 Farbschmierereien aufgeklärt. Der Taten dringend verdächtig sind ein 19 Jahre alter Mann aus Göttingen und ein 20-jähriger Berliner. Die beiden bereits polizeilich bekannten Männer sollen seit Sommer 2008 die Fassaden von privaten und kommunalen Gebäuden im Stadtgebiet von Göttingen mit großflächigen Bildern oder Schriftzeichen (sog. "Tags") beschmiert haben. Der verursachte Gesamtschaden beträgt nach ersten Schätzungen ca. 25.000 Euro.
Den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung der beiden mutmaßlichen Sachbeschädiger lieferte der Polizei im Februar ein aufmerksamer Zeuge. Er hatte die beiden jungen Männer bei einer ihrer Taten in der Nikolaistraße beobachtet und die Polizei alarmiert.
Eine Funkstreife nahm die Tatverdächtigen daraufhin noch vor Ort vorläufig fest. Bei den anschließenden Personen- und Wohnungsdurchsuchungen stießen die Ermittler auf umfangreiches Beweismaterial wie Sprühdosen und Skizzenhefte. Alle Gegenstände wurden sichergestellt. Das Duo selbst kam im Abschluss an die polizeilichen Maßnahmen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Göttingen wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen gegen sie liefen seitdem weiter. Mit Erfolg.
Ihre Polizei rät:
Vollgeschmierte Hauswände, Straßenschilder und Zugwaggons sind mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren. Fakt ist: - illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen, - der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig - und er wird strafrechtlich verfolgt. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.
Tipps für Eltern Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene zu rechnen sind, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen - ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internetseiten, - ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen, - mit Farbe verschmutze Kleidung oder - Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind illegal Graffiti sprüht, dann sollten Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit ihm führen. Wichtige Inhalte: - Wer illegal Graffiti sprüht, begeht eine Straftat. - Es entstehen Schadensersatzansprüche. - Wer, um Züge, U- bzw. S-Bahnen zu besprühen, Gleisanlagen betritt, begibt sich wegen der Stromschienen in Lebensgefahr. Tipps für Geschädigte Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde. Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie - sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren, - sich nicht in Gefahr begeben und - umgehend Anzeige erstatten. Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal voll geschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht. Doch folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich reduzieren: - Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern. - Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab. - Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ungünstige Untergründe für Graffiti. - Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien an. - Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt kann gesundheitsschädlich sein.
Weitere Informationen erhalten Geschädigte und betroffene Eltern in den Merkblättern "Illegale Graffiti: Informationen für Geschädigte" und "Sprühende Fantasie kann teuer werden !" Beide Merkblätter sind im Internet unter www.polizei-beratung.de/vorbeugung/jugendkriminalität abrufbar.
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