POL-GOE: (708/2009) 300 Waffen freiwillig abgegeben - Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden und Polizei ziehen positive Zwischenbilanz, Amnestieregelung in Kraft
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Rund fünf Monate seit Beginn der von Innenminister Uwe Schünemann initiierten freiwilligen Abgabe von Waffen aus privaten Haushalten ziehen auch Staatsanwaltschaft Göttingen, Waffenbehörden sowie die Polizei Göttingen eine positive Zwischenbilanz. Bis zum 31.08.09 wurden seitdem insgesamt rund 300 Waffen bei den Waffenbehörden oder der Polizei abgegeben.
Mit der Änderung des Waffengesetzes ist am 25. Juli jetzt eine Amnestieregelung in Kraft getreten, die Waffenbesitzern die Abgabe ihrer Waffen entscheidend erleichtern soll.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen Leitender Oberstaatsanwalt Apel teilt in diesem Zusammenhang mit, dass durch die Neuerung den Besitzern von illegalen Waffen nunmehr eine umfassende Möglichkeit eingeräumt wird, sich legal von diesen Waffen zu trennen.
"Wer unerlaubt besessene Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, bis zum 31. Dezember 2009 bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgibt, wird demnach nicht wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes bestraft. Die Straffreiheit erstreckt sich aber nicht auf das Führen von Waffen sowie auf illegale Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 58 Abs. 8 Waffengesetz (WaffG)", so Apel.
Alle beteiligten Institutionen hoffen nun, dass die in Kraft getretene Gesetzesänderung viele weitere Waffenbesitzer dazu ermutigt, ihre Haushalte zu "entwaffnen" und die Waffen zur Vernichtung in die Hände der Waffenbehörden und der Polizei zu übergeben.
"Die bislang gezeigte Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Waffen freiwillig abzugeben, muss im Interesse der Sicherheit weiter konsequent gefördert und unterstützt werden", so der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Göttingen Kriminaldirektor Warnecke.
Um die Modalitäten der Abgabe zu erleichtern und Gefahren beim Transport bzw. strafrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Transport der abzugebenden Waffen zu vermeiden, bieten die Waffenbehörden und die Polizei betroffenen Waffenbesitzern einen kostenlosen "Abholservice" an.
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