POL-GOE: (818/2009) Frauen auf dem Wall sexuell belästigt - 19 Jahre alter Tatverdächtiger von Polizei festgenommen
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Eine Serie von sexuellen Belästigungen an Frauen im Bereich des Göttinger Walls (siehe unsere Pressemitteilung Nr. 797 vom 08.10.09) ist vermutlich geklärt. Nach intensiven Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen hat die Polizei Göttingen Anfang der Woche den mutmaßlichen Täter auf dem Wall festgenommen. Es handelt sich um einen 19 Jahre alten Mann, der im offenen Jugendvollzug der Justizvollzugsanstalt Rosdorf untergebracht war.
Der Festgenommene ist in der Vergangenheit wegen Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Sexualdelikte gehörten bislang nicht dazu.
Nach derzeitigen Ermittlungen ist er dringend verdächtig, in der Zeit zwischen dem 18. September und 10. Oktober 2009 im Bereich des Walls vier Fußgängerinnen im Alter von 25, 39, 50 und 65 Jahren sexuell belästigt zu haben. Alle vier Frauen hatten Anzeige bei der Polizei erstattet. Anhand der von den Opfern abgegebenen Täterbeschreibungen stand für die Ermittler schnell fest, dass alle Taten auf das Konto ein und desselben Täters gingen.
Eingeleitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen führten schließlich zum Erfolg. Eine Polizeibeamtin nahm den Tatverdächtigen mit den auffälligen roten Haaren Anfang der Woche auf dem Wall fest und beendete damit die Serie.
Der Festgenommene wurde zur Dienststelle gebracht und erkennungsdienstlich behandelt, um den geschädigten Frauen aktuelle Lichtbilder des 19-Jährigen zum Zwecke einer möglichen Täteridentifizierung vorlegen zu können. Die Maßnahme verlief erfolgreich. Bei den durchgeführten Wahllichtbildvorlagen erkannten drei der Opfer den jungen Mann wieder.
Der 19-Jährige wurde danach von der Polizei in die Obhut der JVA Rosdorf übergeben. Er sitzt inzwischen im geschlossenen Vollzug der JVA Hameln ein.
Die Polizei Göttingen schließt nicht aus, dass der Tatverdächtige noch weitere Frauen sexuell belästigt haben könnte, die Opfer aber bislang keine Anzeige erstattet haben. Für das weitere Strafverfahren ist diese Kenntnis aber von großer Bedeutung. Geschädigte Frauen werden deshalb gebeten, sich unter Telefon 0551/491-1013 bei der Polizei zu melden.
Der aktuelle Fall verdeutlicht in ganz besonders plastischer Weise die immense Bedeutung von erkennungsdienstlichen Behandlungen für den polizeilichen Alltag.
Vor dem Hintergrund, das eine Identifizierung von Tätern häufig nur über Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder Bildaufnahmen möglich ist, sind erkennungsdienstliche Maßnahmen zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel bei der Aufklärung von Straftaten geworden.
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