POL-GOE: (01) Ferienreiseverordnung greift wieder
Göttingen (ots)
Die Polizeiinspektion Göttingen erinnert daran, dass in der Zeit vom 01.Juli bis zum 31. August 2000 an den Samstagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen (auch unter 7,5 t) mit Anhänger auf Bundesautobahnen nicht fahren dürfen.
Dies gilt nicht 1) für Fahrzeuge im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächsten Verladebahnhof oder vom nächsten Verladebahnhof zum Empfänger;
2) für den kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr); 3) und weiter für Beförderungen von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen d) leicht verderblichem Obst und Gemüse sowie für alle Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den oben genannten Fahrten stehen.
Bei allen unter 1 bis 3 genannten Fahrten sind für die geladenen Güter die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mit zuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Bei den Leerfahrten/Rückfahrten ist es zur Erleichterung der Überprüfung ratsam, eine Kopie oder Durchschrift der Fracht- oder Begleitpapiere der Fahrt mit Gütern mit zuführen.
Sondergenehmigungen erteilen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
Bei Verstößen gegen die Ferienreiseverordnung ist für den Fahrzeugführer bei einer Überschreitung von 15 Minuten ein Verwarngeld von 20,- und über 15 Minuten ein Bußgeld von 80 Mark.- festgelegt. Die Weiterfahrt wird in allen Fällen untersagt bzw. müssen die Fahrzeugführer die Autobahn an der nächst möglichen Abfahrt verlassen. Der Halter/Unternehmer oder Disponent wird bei Anordnung einer Fahrt während des Ferienreiseverbotes mit einem Bußgeld von 200,-Mark belegt. (Ga./Schn.)
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0551-491 1034
Fax: 0551-56395
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