POL-GOE: (395/2010) Brandanschlag auf das Göttinger Kreishaus - Polizeiliche Ermittlungen abgeschlossen
Göttingen (ots)
Göttingen
Freitag, 18. Juni 2010
GÖTTINGEN (ma) - Die polizeilichen Ermittlungen wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nach dem Brandanschlag auf das Göttinger Kreishaus am 22. Januar 2010, bei dem ein Mitarbeiter verletzt worden ist und Sachschaden entstand, sind abgeschlossen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen bestehen weiterhin Anhaltspunkte für den Verdacht, dass der Brandanschlag einem linksmotivierten Täter zuzurechnen ist.
So wurde in unmittelbarer Nähe der Teeküche, in die der Brandsatz vom Täter eingebracht wurde, ein Pappschild vorgefunden. Auf diesem war handschriftlich der Text "Abschiebestopp! Wer bleiben will, soll bleiben! Antirassistische Offensive "Frühling"!" geschrieben. Die militante Ablehnung der derzeitigen Abschiebepraxis hat sich insbesondere die linksextremistische Szene zu eigen gemacht. Die Geruchsspuren an diesem Pappschild hatten die eingesetzten Mantrailerhunde der Polizei in das Haus in der Roten Straße geführt. Auf Antrag der eingeschalteten Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Göttingen die Durchsuchung des Gebäudes und der verdächtigen Wohnungen angeordnet.
Auch die Bauweise des Spreng- und Brandsatzes, unter anderem die Verwendung von Klebstoff als wesentlicher Bestandteil, weist auf linksmotivierte Täter hin. Vorrichtungen dieser Art sind in früherer Zeit mehrfach von diesen Täterkreisen eingesetzt worden und können als szenetypisch bezeichnet werden. Der vergleichsweise einfache Aufbau des eingesetzten Spreng- und Brandsatzes ermöglicht den Tätern die Verwendung leicht verfügbarer und gut transportabler Materialien. Dennoch sind derartige Vorrichtungen geeignet, die von den Tätern beabsichtigten erheblichen Schäden oder Verletzungen zu verursachen.
Im Zusammenhang mit dieser schweren Straftat hat die Berichterstattung im Göttinger Tageblatt vom Samstag, 12. Juni 2010 bei der Polizei großes Unverständnis hervorgerufen.
"Diesen Spreng- und Brandsatz als frühpubertierende Bastelei zu verharmlosen, ist angesichts des verletzten Mitarbeiters des Landkreises abstoßender Zynismus und zeugt darüber hinaus von tiefen Wissenslücken des Urhebers", kommentierte Göttingens Polizeipräsident Robert Kruse die Berichterstattung. So sei es auch nicht mehr erstaunlich, wenn den beteiligten Behörden Dilettantismus vorgeworfen werde, dem Verfasser selbst aber das Zusammenwirken von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren offenkundig fremd ist.
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