POL-GOE: (73/2012) Bei Verkehrskontrolle auf der A 7 - Krankes Rind auf Tiertransporter entdeckt, Fahrer ohne Führerschein
Göttingen (ots)
Göttingen, Autobahn 7
Mittwoch, 1. Februar 2012 zwischen 08.00 und 11.00 Uhr
GÖTTINGEN (jk) - Auf der Ladefläche eines gewerblichen Tiertransporters aus dem Landkreis Northeim haben Beamte der Autobahnpolizei Göttingen am Mittwochvormittag (01.02.12) gegen 10.45 Uhr bei einer Verkehrskontrolle ein krankes Rind entdeckt. Die Feststellung erfolgte im Rahmen einer an diesem Vormittag durchgeführten Kontrollaktion mit dem Schwerpunkt "Lebensmittel- und Tiertransporte".
Als die Beamten den LKW mit Anhänger entdeckten, war er auf der A 7 in Fahrtrichtung Kassel unterwegs. Für eine geplante "allgemeine Verkehrskontrolle" lotsten die Beamten den Transporter von der Anschlussstelle Göttingen-Nord weiter auf der A 7 bis zum Gelände der Autobahnmeisterei (AM) Göttingen an der AS Göttingen.
Bei der anschließenden Begutachtung entdeckten die Ermittler auf dem mitgeführten Transportanhänger ein auf dem Boden liegendes, augenscheinlich krankes Rind. Die Beamten informierten sofort das Veterinäramt des Landkreises Göttingen. Eine Verantwortliche erschien vor Ort und erklärte nach Untersuchung des Tieres, dass es noch an Ort und Stelle von seinen Leiden erlöst werden müsse. Ein ortsansässiger Schlachtermeister wurde daraufhin mit der Tötung des Rindes beauftragt. Bis zur Abholung des toten Tieres durch den Tierkörperbeseitigungsdienst verblieb es im Anhänger auf dem Betriebsgelände der AM.
Auf der Ladefläche des Zugfahrzeuges stießen die Beamten kurz danach auf dreizehn nicht gekennzeichnete Schafe. Die weiteren diesbezüglichen Maßnahmen werden durch den Landkreis Northeim veranlasst.
Der 66 Jahre alte Fahrer konnte zudem keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Die Weiterfahrt mit dem verbliebenen Zugfahrzeug musste von einem zwischenzeitlich informierten Verwandten des Mannes übernommen werden.
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, gegen die Tierschutztransportverordnung, gegen Kennzeichnungspflichten und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Die Ohrmarke und der Rinderpass des getöteten Tieres wurden sichergestellt.
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