POL-GOE: (384/2015) Zu schnell und alkoholisiert - 20-jähriger Autofahrer rast in Altglascontainer, Passant durch Trümmerteile verletzt, Fahrer flüchtet von der Unfallstelle
Göttingen (ots)
Hann. Münden, Wilhelmshäuser Straße Samstag, 27. Juni 2015, gegen 00.40 Uhr
HANN. MÜNDEN (jk) - Auf der Wilhelmshäuser Straße in Höhe eines ehemaligen Firmengebäudes ist Samstagnacht (27.06.15) gegen 00.20 Uhr ein 20 Jahre alter Autofahrer aus dem Raum Hann. Münden mit seinem Audi A 4 in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und in drei Altglascontainer geprallt. Der unter Alkoholeinfluss stehende Fahrer flüchtete sofort nach dem Unfall zu Fuß in Richtung Innenstadt. Seinen im Frontbereich erheblich beschädigten Wagen ließ er zurück.
Der 20-Jährige soll nach Zeugenaussagen mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein. Die Polizei konnte den Flüchtigen im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung wenig später ergreifen. Er wurde bei dem Unfall leicht am Kopf verletzt. An seinem Auto entstand wahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro.
Die Wucht der Kollision zerstörte die Glascontainer völlig (Foto). Altglas und Trümmerteile verteilten sich großflächig auf der Straße.
Großes Glück hatte ein 24 Jahre alter Fußgänger, der zum Unfallzeitpunkt zusammen mit einer Frau auf dem Gehweg in Richtung Innenstadt ging. Durch herumfliegende Teile eines der Altglascontainer wurde der Mündener nur am Bein verletzt. Seine 21 Jahre alte Begleiterin kam mit dem Schrecken davon. Der Passant wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert.
Bei dem Unfall wurden außerdem das Heck eines in unmittelbarer Nähe abgestellten LKW-Auflieger und die Motorhaube eines Wohnmobils beschädigt.
Der entstandene Gesamtschaden beträgt nach ersten Schätzungen vermutlich rund 23.000 Euro.
Dem Audifahrer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt. Die Polizei Hann. Münden leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Fahrlässiger Körperverletzung ein.
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