POL-GOE: (396/2015) Gemeinsame Kontrollwoche - Polizei und Landkreis Göttingen überprüfen Lebensmitteltransporte
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - In gemischten Teams haben Polizei Göttingen und Mitarbeiter des Landkreises Göttingen an mehreren Tagen in dieser Woche in Göttingen gezielt Lebensmitteltransporte angehalten. Die anschließenden Kontrollen fanden auf dem Gelände der Autobahnmeisterei an der Kasseler Landstraße statt.
Die Bilanz der gemeinsamen Kontrollwoche stimmt nachdenklich. Von insgesamt 27 überprüften Fahrzeugen wurden 21 beanstandet, das entspricht 77 Prozent.
Festgestellt wurde von den Experten eine Vielzahl unterschiedlicher Delikte. Ganz vorn in der Statistik die Lenk- und Ruhezeiten mit 27 Verstößen, gefolgt von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit zehn und dem Lebensmittelrecht mit sieben.
Daneben wurden Handy- und Gurtverstöße, Verstöße gegen die Berufskraftfahrerqualifikation, technische Mängel, Verstöße gegen das Abfallrecht und weitere Verfehlungen registriert und geahndet.
Die Ermittler untersagten sieben Transporten noch vor Ort die Weiterfahrt.
Hier einige herausragende Fälle:
1. Bei der Überprüfung eines 51-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen aus dem Kreis Erfurt wurde entdeckt, dass der Mann einen Lebensmitteltransport mit der Fahrerkarte eines Landsmannes führte, anstatt mir seiner eigenen. Das Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten war außerdem nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen geprüft worden. Der Zeitraum war um mehr als ein Jahr überschritten. Der 51-Jährige beförderte tiefgekühlte Enten, Hähnchenbrust und Frühlingsrollen, bei denen es sich nach seinen Angaben um Retourenware handeln sollte. Die Ware wurde deshalb nicht bei den vorgeschriebenen Temperaturen gekühlt und war bereits angetaut. Zudem lag ein Nachweis über die vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation nicht vor, obwohl sie hier erforderlich gewesen wäre. Eine Genehmigung für die Beförderung von Gütern nach dem Güterkraftverkehrsgesetz konnte der Vietnamese ebenfalls nicht vorweisen. Konsequenz: Die fremde Fahrerkarte wurde von den Beamten sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
2. Ein 47 Jahre alter Mann aus dem Kreis Biberach war mit einem mit ca. 15 Tonnen Rindfleisch für die Burger-Herstellung beladenen Fahrzeug unterwegs, obwohl er seine Wochenruhezeit unzulässig um 20 Stunden verkürzt hatte. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt für die nächsten 45 Stunden untersagt. Ein von der Transportfirma entsendeter Ersatzfahrer musste die Route übernehmen.
3. Ein 36-jähriger Fahrer aus dem Kreis Homberg geriet auf der BAB 7 in Höhe der Raststätte Göttingen ursprünglich ins Visier der Ordnungshüter, weil er während der Fahrt mit dem Handy telefonierte. Bei der anschließenden Kontrolle kamen zusätzlich erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie ein Verstoß gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ans Licht. Die Befestigung des Aufbaus auf dem Fahrzeug war zudem schadhaft und hatte sich bereits zum Teil gelöst. Aufgrund der abgelaufenen Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und einer zuvor unzulässig verkürzten Ruhezeit wurde auch ihm die Weiterfahrt untersagt. Ein Ersatzfahrer musste auch in diesem Fall anrücken und für ihn weiterfahren. Das Fahrzeug muss aufgrund der technischen Mängel außerdem in einer Werkstatt vorgestellt werden. So wurde aus dem Handyverstoß ein Gesamtvorwurf, der ein Bußgeld in mindestens dreistelliger Höhe nach sich zieht.
4. Der 32 Jahre alte Fahrer eines Bäckereifahrzeuges aus dem Kreis Göttingen hatte ebenfalls nicht die erforderliche Wochenruhezeit eingelegt. Obwohl er eigentlich bereits am Dienstag seine Ruhezeit hätte beginnen müssen, arbeitete der Mann dennoch die weiteren Tage als Kraftfahrer. Das Fahrzeug wies zudem leichte technische Mängel auf. Auch für ihn war nach der Kontrolle die Fahrt zu Ende. Ein Ersatzfahrer sprang für den 32-Jährigen ein.
5. Während der Kontrolle eines mit Frischfleisch und Wurstwaren beladenen Transporters stellten die Ermittler bei dem 48 Jahre alten Fahrer aus dem Kreis Fritzlar zunächst Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. Weiterhin hätte der Mann gewerbliche Transporte gar nicht durchführen dürfen, da die erforderliche Qualifikation gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht im Führerschein eingetragen war. Nachweise für die vorangegangenen Lenkzeiten wurden nicht mitgeführt und erhebliche Geschwindigkeitsverstöße begangen. Bei der Begutachtung der Ladefläche wurden darüber hinaus Verstöße gegen die Hygienevorschriften für die Beförderung von Lebensmitteln entdeckt. Die betreffende Transportfirma war den kontrollierenden Beamten nicht unbekannt. Sie war bereits in der Vergangenheit "negativ" aufgefallen.
6. Ein 55-jähriger Kraftfahrer aus dem Kreis Cuxhaven geriet mit seinem leeren Lebensmitteltransporter in die Kontrolle. Den aber trotzdem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis über seine Lenk- und Ruhezeiten konnte der Mann nicht vorweisen. Bei einem Blick auf die Ladefläche wurde außerdem festgestellt, dass der Norddeutsche unzulässig Abfälle mit Speiseresten in dem eigentlich für den Transport von unverpackten Lebensmitteln vorgesehenen Fahrzeug transportierte (Foto).
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