POL-GOE: Kläger zieht Zulassungsantrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zurück
Göttingen (ots)
Nachtrag zur Pressemitteilung POL-GOE, 05.03.2019 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7452/4209284
Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen am 13.02.2019 die Speicherung personenbezogener Daten eines jungen Mannes aus Göttingen in polizeilichen Auskunftssystemen für rechtmäßig erklärt hatte, war dieser in Berufung gegangen. Einen entsprechenden Zulassungsantrag beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zog er allerdings Ende April wieder zurück. Der Beschluss des VG Göttingen, wonach die Speicherung seiner Daten seine Richtigkeit hatte, ist somit rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Huhnold
Telefon: 0551/491-1004
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeidirektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell