POL-GOE: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) der Polizeidirektion Göttingen.
Göttingen (ots)
Die Zentrale Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim seit November 2022 ein verdecktes Verfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln (insbesondere Kokain und Marihuana) in nicht geringer Menge gegen drei Personen aus Hildesheim. Den Ausgangspunkt für die hier in den zurückliegenden Monaten erfolgten umfangreichen Ermittlungen bildete die Auswertung von Kryptohandy-Kommunikation, sogenannter EncroChats und SkyECC-Chats.
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der Hauptbeschuldigte mindestens seit Frühjahr 2020 illegal mit Betäubungsmitteln im zweistelligen Kilobereich gehandelt hat.
Auf der Grundlage des in den letzten Monaten zusammengetragenen Ermittlungsergebnisses erließ das AG Hildesheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim nunmehr Haftbefehl gegen den 41-jährigen männlichen Hauptbeschuldigten sowie insgesamt fünf Durchsuchungsbeschlüsse. Diese richteten sich gegen den Hauptbeschuldigten, einen männlichen Mitbeschuldigten im Alter von 34, eine ebenfalls unter Tatverdacht stehende 28-jährige sowie einen weiteren 44-jährigen Beschuldigten aus einem gesondert geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtmG. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 07.11.2023 in einer konzertierten Aktion im Stadtgebiet Hildesheim umgesetzt.
Bei den Durchsuchungen konnten bei dem 34-Jährigen knapp 8 kg Marihuana, bei der 28-jährigen ca. 800 g Marihuana, diverse Verpackungsmaterialien und mutmaßliches Dealgeld in szenetypischer Stückelung im niedrigen vierstelligen Bereich sichergestellt werden.
Im Übrigen konnten diverse verschreibungspflichtige Medikamente, eine Luftdruckpistole nebst Munition, insgesamt Bargeld im niedrigen fünfstelligem Bereich sowie diverse Kommunikationsmittel aufgefunden werden. Bei dem gesondert verfolgten 44-jährigen Beschuldigten konnten ca. 2 kg Kokain sichergestellt werden.
Aufgrund des bereits bestehenden Haftbefehls sowie der Durchsuchungsfunde wurden neben dem 41-jährigen Hauptbeschuldigten auch seine 28- und 34 Jahre alten Mitbeschuldigten vorläufig festgenommen.
Wegen des dringenden Tatverdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen die beiden Mitbeschuldigten des 41-Jährigen ebenfalls den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Die Vorführung der drei Beschuldigten vor den Ermittlungsrichter ist für den heutigen Nachmittag vorgesehen.
Die Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände sowie die weiteren Ermittlungen dauern an.
"Dies war ein wichtiger Ermittlungserfolg im Bereich der organisierten Kriminalität. Die Täter glaubten sich lange in Sicherheit und wurden durch das professionelle Zusammenwirken unserer Ermittler mit der Justiz deutlich eines Besseren belehrt." So Thomas Breyer, Leiter der ZKI.
Presseanfragen sind ausschließlich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim zu richten.
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