POL-GOE: Stellungnahme der Polizeidirektion Göttingen zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach Schussabgabe am 30.03.2024 in Nienburg
Göttingen/Nienburg (ots)
Zur Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen 14 beschuldigte Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg anlässlich eines tödlich verlaufenen Schusswaffengebrauchs am 30. März 2024 äußert sich Tanja Wulff-Bruhn, Präsidentin der Polizeidirektion Göttingen, wie folgt:
"Ich bin sehr erleichtert, dass wir jetzt eine Entscheidung im Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigten Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg haben und dass die Verfahren gegen alle Beteiligten eingestellt worden sind. Die Staatsanwaltschaft hat gründlich und mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt und wir wissen nun, dass es während des Einsatzes am Karsamstag in Nienburg zu keinen unrechtmäßigen oder unangemessenen Handlungen gekommen ist. Insgesamt zeigt sich nicht zuletzt an diesem Einsatz, wie herausfordernd und gefährlich Situationen sind, in denen Messer eingesetzt werden. Derartige Umstände sind schwer beherrschbar und stellen ein enormes Risiko für alle Beteiligten dar. In diesem Fall haben die Ereignisse ein tragisches Ende mit tödlichem Ausgang genommen, der für die Familie des Verstorbenen einen großen Verlust bedeutet - dessen sind wir uns bewusst. Ihnen gilt unser aufrichtiges Mitgefühl. Gleichzeitig wissen wir um die große Belastung über die lange Zeit des Verfahrens, nicht nur für die Familie, sondern auch für die an diesem Tag eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Ich bin deshalb froh, dass nun Klarheit für alle Beteiligten herrscht. Neben der Betrachtung des Einsatzgeschehens wird eine mögliche verfassungsfeindliche Einstellung eines beteiligten Polizeibeamten geprüft. Diese Prüfung hat keine Verbindungen zur hier betrachteten Einsatzlage. Hierzu möchte ich deutlich betonen, dass wir den Vorwurf von einigen Seiten widerlegen können, dass unterstellte Rassismus- oder Diskriminierungsthemen hier in irgendeiner Form eine Rolle gespielt haben. Die intensiven Ermittlungen haben insbesondere auch gezeigt, dass eine mögliche verfassungsfeindliche Einstellung eines eingesetzten Beamten keinerlei Einfluss auf den Einsatz hatte bzw. sich auf dessen Verlauf ausgewirkt hätte. Dieser Sachverhalt wird bereits losgelöst vom eigentlichen Einsatzgeschehen einer dienstrechtlichen Betrachtung unterzogen. Der betreffende Polizeibeamte befindet sich seitdem aufgrund einer dienstrechtlichen Verfügung nicht mehr im Dienst."
Presseanfragen zum Ermittlungsverfahren sind an die Staatsanwaltschaft Verden zu richten.
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Natalia Bornemann-Zarczynska
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