POL-GOE: (1175/04) Trickdiebinnen bestehlen Rentnerin Polizei warnt
Göttingen (ots)
Göttingen, Stralsunder Weg Mittwoch, 8. Dezember 2004, gegen 16.50 Uhr
Göttingen (lü) Zwei südländisch aussehende und gebrochen deutsch sprechende Trickdiebinnen haben gestern Nachmittag eine Rentnerin in ihrer Wohnung im Stralsunder Weg Schmuck und Bargeld gestohlen.
Nach Angaben der Geschädigten hatten sich die Frauen mit dem Enkeltrick ihr Vertrauen erschlichen und sich so Zutritt zur Wohnung verschafft. Während die eine Unbekannte die Rentnerin ablenkte, muss offenbar die Andere etwa 600 Euro und mehrere Schmuckstücke (Ring und Goldkette) aus der Wohnung gestohlen haben. Beschreibung der Diebinnen: 1. ca. 1,65 m groß, etwa 18-20 Jahre alt, schlank, schwarze kurze Haare, dunkle Augen. 2. ca. 1,60 m groß, etwa 30 Jahre alt, schlank, schwarze kurze Haare, dunkle Augen
Am gleichen Tag hatte sich am Vormittag ein unbekannter Mann telefonisch bei einer Rentnerin in der Straßburgstraße gemeldet, sich als ihr Enkel ausgegeben und Geld von ihr erbeten, weil er in einer finanziellen Notlage sei. Als die Rentnerin Verdacht schöpfte und einen Angehörigen ans Telefon rief, legte der Unbekannte auf. Hinweise an die Polizei in Göttingen unter Tel. 0551/491-1012.
SO KÖNNEN SIE SICH VOR BETRÜGERN SCHÜTZEN:
Schließen Sie zunächst die Tür, wenn an der Haustür um ein Glas Wasser oder um Schreibutensilien gebeten wird. Sie können kurz erklären, dass Sie die gewünschten Dinge besorgen und Sie diese dann durch die Tür reichen. Lassen Sie Fremde grundsätzlich nicht in die Wohnung. Bei einem Hilfsangebot auf der Straße lassen sie sich möglichst gar nicht oder nur bis zur Wohnungstür helfen. Rufen Sie Angehörige telefonisch unter der Ihnen bekannten Nummer zurück, wenn sich eine Person meldet, die vorgibt ein Verwandter zu sein. und dringend Bargeld benötigt. Ist der Angehörige nicht erreichbar, nehmen sie Kontakt mit einer Person Ihres Vertrauens Kontakt auf. Händigen Sie Fremden niemals Bargeld aus, dass für einen angeblichen Verwandten bestimmt sein soll. Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei (110) an, um weiteres Verhalten abzusprechen.
ots-Originaltext: Polizeidirektion Göttingen
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