POL-GOE: (535/2005) Langeweile am ersten Ferientag - 15-Jähriger fährt Laterne um
Göttingen (ots)
Göttingen. Geismar Landstraße Donnerstag, 14. Juli 2005, gegen 03.30 Uhr
"Weil ihm plötzlich langweilig war" hat sich ein 15 Jahre alter Jugendlicher aus Göttingen heute Morgen gegen 03.30 Uhr den Autoschlüssel des Ford Fiesta seiner Mutter vom Schlüsselbrett geschnappt und ist mit zwei 15 und 16 Jahre alten Bekannten und zwei frisch kennen gelernten Mädchen zu einer nächtlichen Spritztour aufgebrochen.
Lange dauerte die Ausfahrt aber nicht, denn in einer Rechtskurve auf der Geismar Landstraße in Höhe des Neuen Rathauses verlor der Jugendliche vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über das Auto. Der Ford kam nach links von der Fahrbahn ab und prallte zunächst gegen eine Straßenlaterne, die daraufhin aus dem Boden gerissen wurde und auf den Gehweg fiel. Danach prallte der Wagen gegen die Wand eines Wohnhauses und schleuderte zurück auf die Fahrbahn, bevor er endgültig zum Stehen kam. Die insgesamt fünf Insassen flüchteten sofort zu Fuß in Richtung stadtauswärts. Bei dem Unfall wurde der jugendliche Fahrer leicht am Knie verletzt. Seine vier Mitfahrer kamen mit dem Schrecken davon.
Der 15-jährige Fahrer konnte kurze Zeit später in der elterlichen Wohnung angetroffen werden. Die 37 Jahre alte Mutter des Jungen wusste nach eigenen Angaben nichts von dem Ausflug ihres Sprösslings. Der weder unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehende Göttinger gab an, nach dem Unfall alleine nach Hause gegangen zu sein. Auf Vorhalt gab er das Fahren mit dem mütterlichen Auto zu und nannte der Polizei die Namen seiner beiden Bekannten. An den genauen Unfallhergang könne er sich aber nicht erinnern. In ihrer ersten Befragung gaben die beiden benannten 15 und 16 Jahre alten Mitfahrer an, "nicht gewusst zu haben, dass ihr Kumpel keinen gültigen Führerschein hat".
Der Gesamtschaden an Laterne, Hauswand und PKW wird auf rund 10.000 Euro geschätzt. Den 15-Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht.
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